40 Jahre Hessische Landesstelle – Chronologie einer Entwicklung
2001 jährte sich zum vierzigsten Male die Gründung der HLS als eingetragener Verein. Die folgende Chronologie wurde aus Sitzungsprotokollen und Korrespondenzen zusammengestellt.
Die 50er... Wie alles begann
1953 erscheint in alten Unterlagen erstmalig eine Mitteilung der Hessischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren, Frankfurt am Main, vertreten durch die Führungskräfte des alten Frankfurter Gesamtverbandes gegen den Alkoholismus e.V., Bezirksverband Hessen-Nassau und des Deutschen Vereins gegen den Alkoholismus: Oberverwaltungsdirektor Hermann Baldes und Fürsorger Philipp Sehring. Das Präsidium dieser hessischen Landesstelle besteht aus:
- Univ. Prof. Dr. Reinhard Strecker, Kultusminister a.D., Gießen,
- Regierungsdirektor Prof. Dr. Lic. Hermann Schafft, Kassel,
- Oberregierungsrat Dr. med. Ernst Georgi, Wiesbaden,
- Oberverwaltungsdirektor Hermann Baldes, Frankfurt /Main.
Geldmittel stehen kaum zur Verfügung. Lediglich der Landeswohlfahrtsverband gibt einen jährlichen Zuschuss von 500,– Mark.
1954 tritt die Landesstelle erstmalig mit einer Wochenendtagung an die breite Öffentlichkeit. Themen:
- »Alkoholismus als persönliche und soziale Not, seine Überwindung im Einzelfall und als Gemeinschaftsaufgabe« – Dr. med. Hartenfels, Gevelsberg
- »Die rechtlichen Voraussetzungen bei der Anstaltsunterbringung süchtiger Personen unter besonderer Berücksichtigung des hessischen Freiheitentziehungsgesetzes vom 19.05.1952« – Magistrat Flögel, Frankfurt /Main.
1959 folgt eine Konferenz in Frankfurt – »Erforschung der Suchtgefahren« – anlässlich einer Jahrgangstagung des Deutschen Guttempler-Ordens (I.O.G.T.) e.V. Mittel stellen die Hessische Landestelle und der Guttemplerorden zur Verfügung.
1961... Ein Verein wird gegründet
1961 aktiviert sich die Hessische Landesstelle als »eingetragener Verein in der glücklichen Verbindung aller bisher tätigen Kräfte«. Eine wesentliche Unterstützung in der Forderung nach Zuteilung von Landesmitteln findet die Landestelle beim Hessischen Landtag durch die im Landtag erhobene Forderung seitens der Fraktion der CDU auf Bekämpfung der Suchtgefahren. Es sind die weiblichen Abgeordneten Frau Dr. Strecker (CDU) (»Reichen seitherige Maßnahmen aus ?«) und Frau Gärtner (SPD): (»... unendliche Kosten entstehen«), die in völlig interfraktioneller Übereinstimmung den Antrag begründen.
17. März 1961: Die Satzung der Hessischen Landestelle gegen die Suchtgefahren e.V. wird beschlossen.
Das Land zahlt an die Landestelle einen ersten Zuschuss in Höhe von 21.000,– Mark. Das Hessische Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen regt bei der Zuteilung an, wesentliche Anteile den drei alkoholgegnerischen Verbänden als Initialzündung für die Verbandsarbeit zu geben, was sich sehr fördernd für die Arbeit ausgewirkt. Neben der Stärkung der Gruppen haben sich die Verbände Einrichtungen geschaffen, die der direkten Bekämpfung der Suchtgefahren dienen:
- Katholische Seite: Klubheim in Frankfurt/M. für den Kreuzbund, Heilstätte Kurheim Falkenhof, Bensheim/Bergstraße.
- Evangelische Seite: Landesberatungsstelle in Kassel, die am 19.4.1969 eingeweiht wird. Erweiterung des Hauses Burgwald, Heilstätte.
- Guttempler-Orden: Guttemplerhaus in Frankfurt für entlassene Patienten aus Heilstätten.
1968 Konferenz der HLS in Kassel mit 250 Teilnehmern. Ein Sonderbericht wird auch in der Zeitschrift »Suchtgefahren« der Deutschen Hauptstelle veröffentlicht.
1970 Der ehrenamtliche Geschäftsführer, Herr Bölter, wird durch die Einstellung einer Halbstagskraft, Frau Maria Koschate, von Büroarbeiten entlastet. Der Personaletat ist gedeckt, weil Herr Gericke Anfang 1970 aus der Arbeit ausgeschieden ist.
1. Januar 1971: Mit neuen Kräften in die 70er
Durch das Ausscheiden des seit 1959 ehrenamtlichen Geschäftsführers, Ferdinand Bölter (82 Jahre), wird Frau Maria Koschate ab dem 01.01.1971 bei der Hessischen Landesstelle als Geschäftsführerin beschäftigt.
Am 5. Februar wird in einer Festsitzung im Landratsamt des Main-Taunus-Kreises in Höchst Herrn Ferdinand Bölter, dem langjährigen Geschäftsführer der Hessischen Landstelle, der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
1972 wird die Gepflogenheit beibehalten, den vom Hessischen Sozialminister gezahlten Landeszuschuss nach dem üblichen Schlüssel an
- die Kath. Arbeitsgemeinschaft gegen die Suchtgefahren für das Land Hessen e.V.,
- die Ev. Landesarbeitsgemeinschaft zur Abwehr der Suchtgefahren e.V.,
- den Deutschen Guttempler-Orden e.V., Distrikt Hessen
zu gleichen Teilen weiterzugeben.
Mit der regelmäßigen Bewilligung der Landeszuschüsse kann die Arbeit der Verbände stark ausgedehnt werden. Es besteht in Hessen anfangs lediglich im ev. Bereich die Heilstätte »Haus Burgwald« für Männer. Folgende Heilstätten sollten folgen:
- Schloß Falkenhof in Bensheim für Männer
- Kurheim Mahlertshof in Burghaun für Männer
- Schloß Mackenzell, Kreis Hünfeld für Frauen
- Übergangsheilstätte Helmut-Hartenfels-Haus in Frankfurt
In der Kette fehlt »z.Zt. noch ein Übergangsheim für Frauen«.
Konferenzen:
50 Jahre Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren. Aus dem Bundesgebiet nehmen 600 Sozialarbeiter (einschl. Hessen) an dieser Konferenz teil.
Die Hessische Landestelle nimmt teil an:
- Tagung des Arbeitskreises der Landestellen
- Jahresversammlung der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung in Marburg
Weiter ist die Hessische Landesstelle durch ein Einzelmitglied bei folgenden Tagungen vertreten:
Tagung des Tschechische Abstinenzverbandes in Prag
- Jahreskongress der Englischen Guttempler, Ostern in Scarborough
- Jahreskongress der ANDO (Niederländischer Abstinenzverband)
- Jahrestagung der Schweizer Guttempler in Neuenburg
- Internationaler Kongress ICAA in Amsterdam
Als Gäste kann die Hessische Landestelle begrüßen:
- Die Sachverständigenkommission zur Erarbeitung einer Enquete über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik
- Bundesverband der Erziehungsberatungsstellen
- Fachverbände der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren in Hamm.
Informationsdienst
Die Bekämpfung des Rauschmittelmissbrauchs ist weitgehend eine Angelegenheit der Polizei (Handel) und der Gesundheitsbehörden (Hilfe für Süchtige). Unbeschadet dessen können Beratungsstellen und Verbände in vorbeugender Arbeit tätig werden. Auch die Hessische Landesstelle beteiligt sich an der Aufklärungsarbeit und verteilt kostenlos Informationsbroschüren:
- »Information zum Drogenproblem«
- »Einsteigen, umsteigen oder aussteigen«
- »Der psychologische und pädagogische Aspekt des Rauschmittelproblems« (Informationsblatt über die Wirkung von Drogen)
Diese Schriften gehen an Studenten, Schüler, Elternverbände, Lehrer und Jugendorganisationen. Zudem stehen zwei Diavorträge zur Verfügung.
1975 Aus einem Protokoll vom 09.06.1975 geht hervor: »Nach kurzer Diskussion über einen gemeinsamen Arbeitstitel wird beschlossen, unter den Bezeichnungen ›Prophylaxe‹ und ›Therapie‹ die Arbeitskreise 1 und 2 zu unterteilen:
- Der AK 1 soll das Problem der Bekämpfung der Suchtgefahren zunächst von dem Gesichtspunkt angehen, die Voraussetzungen für die Problembewältigung bei Jugendlichen (z.B. durch Konflikttraining) ganz allgemein schaffen zu helfen.
- Der AK 2 – Erarbeitung einer Konzeption für die lückenlose Behandlungskette Suchtkranker – ist nach Ansicht der Vertreter des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) eine zwingende Notwendigkeit, denn nur eine Koordinierung in der Suchtkrankenbetreuung kann Lücken in der Behandlungskette schließen.«
- Die Herausgabe der Adressbroschüre »Ambulante Dienste der Suchtkrankenhilfe in Hessen« ist abgeschlossen.
1978 Die HLS ist die vom Hessischen Sozialministerium (HSM) anerkannte zentrale Fachstelle für das Aufgabengebiet der Suchtabwehr. Sie erhält Zuschüsse vom HSM, vom LWV und von der LVA, die Zuschüsse betragen insgesamt 138.000,– Mark.
Die Förderungsbeträge decken nur einen geringen Prozentsatz der Kosten, die den Mitgliedsverbänden für ihre Arbeit auf diesem Gebiet entstehen. Der LWV stellt für die anerkannten Beratungsstellen in Hessen ein Sonderprogramm in Höhe von 165.000,– Mark zur Verfügung.
1979 Vorschlag der HLS zur Koordinierung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Suchtgefahren in Hessen. »Nach einer eingehenden Beratung im Vorstand (...) sind wir zu dem Ergebnis gekommen, Ihnen (Sozialminister Armin Claus) folgenden Vorschlag zu machen:
›Um eine Doppelförderung zu vermeiden, wäre eine denkbare Lösung, künftig die Anträge der freien Träger der Suchtkrankenhilfe zu bearbeiten und für frist- und sachgerechte Abgabe der Verwendungsnachweise Sorge zu tragen. Dabei würde sich die HLS als zentrale Fachstelle für das Aufgabengebiet der Suchtkrankenhilfe verstehen und könnte ggf. im Sinne der Psychiatrie-Enquete auf ein flächendeckendes Versorgungsnetz für Suchtkranke in Hessen hinwirken‹«.
AK 1 – die Probleme der Prävention, besonders im Vorschulbereich, werden ausführlich behandelt. Es werden auf Initiative dieses AK von der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung (HAGE) Kolloquien für Kindergartenkräfte durchgeführt, die der Aufklärung über Zusammenhänge der Suchtentwicklung dienen.
Entwurf der Mindestkriterien für die Bezuschussung von Beratungs- und Behandlungsstellen für Abhängigkeitskranke (Alkohol, Medikamente, Drogen) für das Land Hessen.
1980 EBIS (Einrichtungsbezogenes Informationssystem): Diese Statistik für die ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke wird auf Bundesebene erstellt. Um eine solche Statistik auch auf Hessischer Ebene durchzuführen, hat sich die HLS als Sammelstelle für die EBIS-Daten zur Verfügung gestellt.
In einer Vorstandssitzung vom 30.11.1981 beschließt der Vorstand, Frau Koschate als Vollzeitkraft in der HLS zu beschäftigen.
1982 Der AK 3 »Alkohol in der Arbeitswelt« wird eingerichtet. Er zählt 31 Mitarbeiter: Betriebs- und Personalräte aus Großfirmen, Banken und Behörden, Fachleute aus Beratungsstellen, Sozialdienste in Betrieben, Vertreter von Selbsthilfegruppen. Die Tagungen finden jeweils in den Betrieben statt.
1984 Ein neuer AK »Hessen AG« – Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeiter der hessischen Jugend- und Drogenberatungsstellen – entsteht. Im Jahre 1983 gibt es in Hessen 29 Jugend- und Drogenberatungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft. Die Mitarbeiter brauchen eine Plattform für fachliche Diskussion und Abstimmung.
Der Vorstand der HLS wird gem. §8 Abs. 1 und 2 der neuen Satzung der HLS auf sieben stimmberechtigte Mitglieder erweitert.
1985 Die HLS bietet als Service eine länderbezogene Auswertung der EBIS-Statistik für Jugend- und Drogenberatungsstellen an.
Zur Erfüllung der Aufgaben der HLS können Fachausschüsse (FA) gebildet werden.
1989 Gem. §11 des Satzung hat die HLS vier Fachausschüsse eingerichtet:
- FA I »Prävention«
- FA II »Therapie«
- FA III »Alkohol in der Arbeitswelt«
- FA IV »Drogen«
1991 Vom Vorstand wird einstimmig beschlossen, den Antrag an das HSM um 12 Prozent zu erhöhen, das sind 560.000 Mark.
Die Agentur für Dialog-Kommunikation erarbeitet mit der HLS über den FA I ein Basiskonzept für »Drogenprävention in Hessen«.
Zusammenarbeit der HLS mit den Trägern und den Einrichtungen der Drogenhilfe: dem »Ständigen Ausschuss« (STAU) der Träger der Drogenhilfe und Herrn Wolfgang Schmidt als Sprecher des Ständigen Ausschusses der Einrichtungen der Landeskonferenz der Drogenhilfe. Die in der Zeit von Dr. Winkler ins Leben gerufenen Ständigen Ausschüsse der Landeskonferenzen der Träger und der Einrichtungen waren als Ansprechpartner des HSM für die Belange der Drogenhilfe eingerichtet worden.
1992 Protokoll vom 30.07.92: »Herr Dicks erläutert das Bedürfnis des Hessischen Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit (HMJFG), die Drogenhilfe in die HLS zu integrieren. Bei einer solchen Lösung müssten die speziellen Interessen der Drogenhilfe gewahrt bleiben und die Einbindung kommunaler Träger möglich sein.«
Die HLS bildet einen Kreis aus Vorstandsmitgliedern, die Vorschläge zu einer Strukturveränderung der HLS erarbeiten.
Das HMJFG fördert das Bundesmodells »Mobile Drogenprävention« weiter, sodass, zusammen mit den vom Land geförderten Stellen, 13 Präventionsfachleute in Hessen arbeiten.
1993 Laut Protokoll vom 01.04.1993: »Zur Umsetzung einer hessenweiten organisierten Suchtprävention, die der FA I/HLS erarbeiteten Konzeption entspricht, plant das HMJFG die Einrichtung und Förderung einer Stelle für einen Koordinator für den Bereich Suchtprävention, der u.a. die Arbeit der hessischen Präventionsfachkräfte fachlich begleiten soll«.
1994 Vom Koordinator für Suchtprävention, Herrn Wolfgang Schmidt, und den Präventionsfachkräften wird in Abstimmung mit dem HMJFG eine Rahmenkonzeption erarbeitet.
Im Zuge der Strukturveränderung möchte das Netzwerk Essstörungen im Fachbereich III für nichtstoffgebundene Abhängigkeit Einbindung finden.
Der FA VI »Selbsthilfe-/Abstinenzgruppen« wird eingerichtet.
1995: Integration der Drogenhilfe in die HLS
Die Verhandlungen über die Integration der Drogenhilfe in die HLS sind in beiderseitiger Übereinkunft abgeschlossen worden.
Die Übernahme der Trägerschaft für die Koordinationsstelle für Suchtprävention in Hessen (KSH) ab Januar 1996 wird im Vorstand der HLS beschlossen.
Vom HMJFG werden Anliegen formuliert, mit der sich die Hessische Suchthilfe auseinander setzen sollte:
- Qualitätsstandards in der Suchthilfe
- Einführungskurse für neu in Hessen oder neu ins Fachgebiet eintretende Mitarbeiter
- Mitarbeiter-Selbstorganisation in der Drogenhilfe
- Aktualisierung des Hessischen Suchthilfeprogramms
1996 Herr Dicks vom HSM bestätigt die bereits durch die Presse bekannte Haushaltssperre des Finanzministeriums. Da sich die 30 Prozent-Sperre auf alle Ministerien bezieht, können nur innerhalb der Bereiche Prioritäten gesetzt werden.
Die KSH zieht in die Räume der HLS ein.
Der Jahresbericht 1995 der HLS soll werbewirksam gestaltet werden und in Form eines Kurzberichtes über die neue Struktur der Arbeitsweise der HLS informieren.
Der Begriff »Drogenhilfe« wird durch »Suchthilfe für Drogenabhängige« ersetzt.
Die Kommunikationsstruktur der HLS soll nach und nach auf EDV-Vernetzung umgestellt werden.
Es wird festgestellt, dass im Bereich Prävention Begriffe wie »Primär- und Sekundärprävention« und die Rollen der zuständigen Mitarbeiter geklärt werden müssen.
Die HLS ist derzeit ausgestattet mit einer Geschäftsführerin, einer Koordinationsstelle für Suchtprävention und einer halben Verwaltungsstelle.
1997 Das ursprünglich als Therapieplatzbörse eingerichtete Informationssystem HETIS sollte aus Sicht von Herrn Dicks für weitere Bereiche der Hessischen Suchthilfe nutzbar gemacht werden.
Herr Wolfgang Schmidt von der KSH wird zur Mitarbeit in einem Europäischen Präventionsprojekt eingeladen.
1.6.1997: Rolf Kozonek wird als Verwaltungskraft eingestellt.
Im Zuge der Umstrukturierung werden die Aufgaben der Geschäftsführung neu bewertet. Da die bisherige Geschäftsführerin aus Altersgründen Ende des Jahres ausscheidet, muss in Kürze die Ausschreibung für die Neubesetzung erfolgen.
Es soll ein neuer fachbereichsübergreifender Fachausschuss für nichtstoffgebundene Süchte gegründet werden.
Neuer FA »Qualitäts-Management«.
1998 27.01.98: Festakt aus Anlass der Pensionierung der langjährigen Geschäftsführerin, Frau Koschate.
27.02.98 Pressekonferenz zur Vorstellung des neuen Geschäftsführers der HLS, Herrn Wolfgang Schmidt.
Um die im Fachausschuss Prävention stark vertretenen und für die Arbeit in diesem Fachgebiet als Kooperationspartner so wichtigen Gäste zu bedienen, ist die Neuinstallation einer Informationsplattform notwendig. Die »Frankfurter Gespräche zur Suchtprävention« werden aktiviert.
Frau Dr. Sylvia Mangold wird im Bereich EDV, befristet für zwei Jahre, in der Geschäftsstelle mitarbeiten.
Am 1. Juli übernimmt Frau Sander mit einer halben Stelle die Koordinationstelle für Suchtprävention in Hessen (KSH).
Ein Fragebogen zur Selbstevaluation von Suchtpräventionsveranstaltungen wird von der KSH in Zusammenarbeit mit den Fachstellen und GESOMED Freiburg erarbeitet.
Der Arbeitskreis der hessischen Präventionsfachkräfte (AHEP) wird in den FA X (Suchtprävention) umgewandelt.
Ein ganztägiger Klausurtag des Vorstandes mit einer externen Moderation findet im Oktober statt. Ein Klausurtag soll ab diesem Zeitpunkt einmal jährlich stattfinden.
Die Geschäftsstelle entwickelt Internetseiten für die HLS und stellt sie ins Netz.
Veranstaltung der HLS zum Jubiläum »25 Jahre Drogenhilfe«.
Das Land erwägt, für den Drogenbereich ein EDV Dokumentations- und Auswertungssystem anzuschaffen.
1999: Neue Struktur für die HLS
Die Strukturreform der HLS wird am 29.04.1999 abgeschlossen.
Die Fachausschüsse werden abgeschafft – stattdessen besteht die Möglichkeit, zeitlich befristete und auftragsbezogen arbeitende ThemenorientierteArbeitsgruppen (TAGs) zu installieren.
Corporate Identity für die HLS: Im Zuge der Erstellung der Adressbroschüre »Suchthilfe in Hessen« hat die Geschäftsstelle eine Neukonzeption des HLS Logos, Briefpapiers und Visitenkarten in Auftrag gegeben.
Erstmalig unterstützt die Deutsche Bank in Frankfurt die Arbeit der HLS bei der Durchführung der Mitgliederversammlung.
Erstmals wird die HLS zu einer Sitzung der Interministeriellen Kommission »Drogen und Sucht« der hessischen Landesregierung am 03.11.1999 eingeladen.
»KSH« steht zukünftig für ›KoordinationsstelleSuchtprävention der H essischen Landesstelle‹.
Frau Dr. Sylvia Mangold verlässt die HLS.
Frau Carmen Sastre wird, für ein Jahr befristet, als Büroassistentin eingestellt.
Die HLS hat vom Hessischen Sozialministerium den Auftrag erhalten, ein hessenweit einheitliches Dokumentationssystem als Bestandteil von Qualitätsmanagement in den Einrichtungen der hessischen Suchthilfe einzuführen. Mit Hilfe eines computergestützten Dokumentationsverfahrens sollen ab 2001 verlässliche und wissenschaftlich auswertbare Daten zusammengetragen werden.
Bis Mitte 2001 werden sich 80 Träger mit 150 Einrichtungen an der Com putergestützten Basisdokumentation der Suchthilfe in Hessen (Projekt »COMBASS«) beteiligen und das Softwareprogramm HORIZONT an über 500 Arbeitsplätzen der hessischen Suchthilfe installiert sein.
2000 Am 23.05. wird die Alkohol-Kampagne (Punkt-Nüchternheit) des HSM vorgestellt. Die HLS ist Ansprechpartner für inhaltliche Fragen.
Der Hessische Landtag hat beschlossen, für 1998 und 1999 einen Suchtbericht zu erstellen. Federführend ist das HSM. Die HLS liefert einen umfangreichen Beitrag.
Am 13.02.2001 wird der ehemaligen HLS-Geschäftsführerin, Frau Maria Koschate, das Bundesverdienstkreuz verliehen.
Der Landesrechnungshof prüft erstmals die HLS. Es kommt zu keinen Beanstandungen.
Das HSM fordert neue Kriterien für die Verteilung der Landesgelder für die Selbsthilfe, die über die HLS vorgenommen wird.
Die HLS ist Kooperationspartnerin des Funkkollegs »Rausch und Realität« des Hessischen Rundfunks.
2001 Vor dem Hintergrund der massiven Änderungen im Suchthilfebereich hat sich der Vorstand seit 1999 in drei Klausuren mit externen Referenten intensiv mit Fragen zur Organisation und Zielen der HLS beschäftigt. Übereinstimmend sind deren Empfehlungen für die zukünftige Ausrichtung der HLS:
- stärkere Positionierung als Fachstelle und Kompetenzzentrum
- stärkere Herausarbeitung des Nutzens der HLS für die Geldgeber
- Öffnung auch für andere Organisationen, die in der Suchtarbeit aktiv sind, z.B. die Medizin, die Wissenschaft, die Kommunen, die Kostenträger (LVA, LWV, Krankenkassen), private Anbieter
- Anpassung der organisatorischen Strukturen (z.B. schnelle Entscheidungswege).
Nachdem Frau Sander im Februar die KSH verlässt, wird im September Frau Regina Sahl mit einer halben Stelle als Koordinatorin für Suchtprävention eingestellt.
Herr Staatssekretär Seif ist Gast in einer Vorstandssitzung.
Verbände und HLS-Gremien äußern massive Kritik an den »Fach- und Fördergrundsätzen« des HSM. Eine Arbeitsgruppe wird eingerichtet, um eine Stellungnahme zu formulieren.
Frau Martina Iqbal wird für ein Jahr befristet als Büroassistentin eingestellt.
Die Internetseiten der HLS werden monatlich etwa 2.500 mal angesteuert.
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