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zuletzt aktualisiert: 15.04.2008

Hessisches Landesprojekt: „Ausstattung von Beratungsstellen mit dem Schwerpunkt Glücksspielsucht im ambulanten Suchthilfe-Netzwerk der hessischen Suchthilfe"

1. Ausgangslage

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) ausgeführt, dass das staatliche Monopol für Sportwetten nur zulässig ist, wenn die Glücksspielsuchtprävention einen entsprechenden Stellenwert erfährt. In ihrem Beschluss vom 22. Juni 2006 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder dafür ausgesprochen, das staatliche Lotteriemonopol zu erhalten und auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den im Jahr 2004 geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen fortzuentwickeln. Zur Begründung führen sie aus, dass das staatliche Monopol notwendig und geeignet sei, um die auch vom Bundesverfassungsgericht autorisierten ordnungsrechtlichen Ziele, nämlich die Eindämmung und Kanalisierung der Wett- und Spielsucht sowie die Bekämpfung von Folge- und Begleitkriminalität, wirksam zu realisieren. Im Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen vom Dezember 2006, der ab 01.01.2008 für mindestens vier Jahre gelten soll, haben diese Aspekte eine entsprechende Berücksichtigung gefunden.

Mit dem vom Hessischen Landtag am 12. Dezember 2007 verabschiedeten „Hessischen Glücksspielgesetz“ wird das Spielrecht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst und die im Staatsvertrag formulierten Ziele ab dem 1.1.2008 auf Landesebene umgesetzt.

Im Paragraf 3 des „Hessischen Glücksspielgesetzes" heißt es:

„§ 3 Glücksspielsuchtprävention

Das Land Hessen stellt nach Maßgabe des Haushaltsplans einen angemessenen Anteil der Spieleinsätze in Hessen für ein Netz von Beratungsstellen im Hinblick auf Glücksspielsucht, für die fachliche Beratung und Unterstützung des Landes bei der Glücksspielaufsicht, zur Beratung des Landes über geeignete Maßnahmen zur Glücksspielsuchtprävention, insbesondere über die Gestaltung der Werbung für die unterschiedlichen Glücksspielangebote sowie für die Beurteilung der Sozialkonzepte der Veranstalter und der Gestaltung der Vertriebswege zur Verfügung.“

In der Begründung des Gesetzentwurfes des hessischen Innenministeriums wurde ausgeführt:

„Zu § 3 Glücksspielsuchtprävention:

Mit dieser Vorschrift verpflichtet sich das Land Hessen, einen angemessenen Anteil der Spieleinsätze in Hessen für ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen sowie für die fachliche Beratung und Unterstützung der Glücksspielaufsicht zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Regelung werden die oben genannten zentralen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein verfassungskonformes Monopol umgesetzt.

Das geplante Netz von Beratungsstellen soll nach bisheriger mit dem Sozialministerium abgestimmter Planung durch die Mitgliedsverbände der Hessischen Landestelle für Suchtgefahren e.V. (HLS) eingerichtet und aus den nach dieser Vorschrift zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden…“

Die im Begründungstext beabsichtigte Zuweisung an die HLSdas geplante Netz von Beratungsstellen“ einzurichten sowie für die fachliche Beratung und Unterstützung der Glücksspielaufsicht zur Verfügung zu stehen, bildet die Grundlage des installierten Projektes.

2. Personalverstärkung in Schwerpunktberatungsstellen

Die Konzeption des Landes sieht vor, landesweit Schwerpunktberatungsstellen zu organisieren, die ein spezielles Beratungs- und Präventionsangebot zur Glücksspielsucht im ambulanten Bereich (Suchtberatungsstellen) vorhalten. Hierzu ist es notwendig, in einigen Regionen das Angebot aufzubauen, während in anderen Teilen Hessens eine Verstärkung bzw. Ausweitung der vorhandenen Angebote ausreicht.

3. Verortung der Schwerpunktberatungsstellen

Ab 2008 erhalten 13 der 80 hessischen Suchtberatungsstellen zusätzlich eine Personalverstärkung der Präventionsarbeit im Schwerpunkt Glücksspielsucht.

4. Landesweite Projektkoordination

Zur landesweiten Steuerung des Projektes wird in der HLS-Geschäftsstelle ein Fachreferat für Glücksspielsucht eingerichtet.


 Weitere Informationen zum Thema Glücksspiel auf der HLS-Homepage:
 Pressemeldung der HLS zur Verabschiedung des Staatvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland
 Adressen der Suchtberatungsstellen in Hessen mit einem speziellen Angebot für Glücksspieler
 Adressen der Selbsthilfegruppen für GlücksspielerInnen in Hessen. Hier unter Art der Einrichtung "Selbsthilfegruppe" und als Schwerpunkt "Glücksspielsucht" auswählen und auf "Jetzt suchen" klicken.
Im Jahre 2007 hat die HLS für Lotto Hessen eine Konzeption zur Glücksspielprävention mit verschiedenen Bausteinen erstellt. Unter anderem wurde die Kampagne „Kommt Sucht ins Spiel, hast Du schlechte Karten“ mit aufeinander abgestimmten, zielgruppenspezifischen Medien entwickelt:
  • Sozialkonzept Lotto Hessen
  • Flyer mit Kurzinformationen und einem kurzem Selbsttest zum Thema Glücksspielsucht, die 2007 in den Lottoannahmestellen ausgelegt wurden. ACHTUNG: Die angegebenen Telefonnummern sind nicht mehr gültig!
  • Informationsbroschüre mit einem Selbsttest für Betroffene sowie Hinweisen für Hilfemöglichkeiten für Betroffene und Angehörige, die 2007 in den Lottoannahmestellen abgegeben wurden. ACHTUNG: Die angegebenen Telefonnummern sind nicht mehr gültig!
  • Plakat zur Bewerbung des Beratungstelefons zum Aushang in den Lottoannahmestellen. ACHTUNG: Die angegebenen Telefonnummern sind nicht mehr gültig!
 
 



 
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