Landesprojekt Hessen

2008 wurden in Hessen im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages Fachberatungen für Glücksspielsucht eingerichtet, die spezielle Angebote für Menschen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten und für deren Angehörige bereitstellen.

Gesetzliche Ausgangslage

Glücksspiel ist in Deutschland nach den Paragrafen 284 bis 286 des Strafgesetzbuches grundsätzlich verboten.
Durch die Vergabe von Konzessionen an Glücksspielanbietende gewähren die Bundesländer jedoch Ausnahmen von diesem Verbot.
Diese Konzessionen sind an Auflagen gebunden, die der Vorbeugung einer Spielsucht und der Sicherstellung von Hilfen für Betroffene und deren Angehörige dienen.
Um dies zu gewährleisten, beschlossen die Bundesländer den Ersten Glücksspielstaatsvertrag, der 2008 in Kraft trat und zunächst für 4 Jahre gültig war. Nach einigen zwischenzeitlichen Neufassungen tritt der heutige Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) in der vorliegenden Version ab dem 01. Juli 2021 in Kraft.

 

Schulungen für Spielhallenpersonal

Adressen der Schulungsinstitutionen der hessischen Fachberatungen für Glücksspielsucht.