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zuletzt aktualisiert: 27.01.2005

Stellungnahme der HLS: "Heroingestützte Behandlung Drogenabhängiger"

Die Ziele der Suchthilfe sind, das physische, psychische und soziale Elend der abhängigen Menschen zu mildern, ihre Integration zu fördern und die Überwindung der Sucht zu ermöglichen.

Bei einer Gruppe langzeitabhängiger Heroinkonsumenten werden diese Ziele mit den bestehenden abstinenzorientierten und substitutionsgestützen Behandlungsangeboten nicht erreicht. Die in der Schweiz gewonnenen Erfahrungen mit der ärztlich verordneten Heroinverschreibung lassen erwarten, daß durch eine in ein psychosozial/soziotherapeutisches Behandlungssetting eingebettete Heroinverschreibung für diese Personengruppe positive Ergebnisse erzielt werden können.

Die HLS unterstützt das Vorhaben, mittels einer wissenschaftlichen Untersuchung die Effekte einer Heroinverschreibung zu überprüfen. Die HLS erwartet, daß im Rahmen dieser Studie mit geeigneten wissenschaftlichen Verfahren auch Vergleichsgruppen aus der substititutionsgestützten und abstinenzorientierten Behandlung untersucht werden. Ziel dieser vergleichenden Untersuchung ist die Entwicklung und Überprüfung von Indikationen für die ärztliche Verordnung von Diacetylmorphin im Rahmen einer Suchtbehandlung.

Zielgruppe für diesen wissenschaftlichen Modellversuch sind Heroinabhängige, die nachweislich in einer den fachlichen Standards genügenden substitutionsgestützten Behandlung gescheitert sind und die unter schweren gesundheitlichen, psychischen oder sozialen Suchtfolgen leiden.

Die Heroinverschreibung darf nur als Ergänzung einer quantitativ und qualitativ hinreichend entwickelten regionalen Infrastruktur von Hilfen installiert werden.

Für die Versorgungssituation in Hessen ist in diesem Zusammenhang die Forderung abzuleiten, daß zuvor (oder zumindest gleichzeitig) auch jene Abhängigen Zugang zu einer qualifizierten Substitutionsbehandlung erhalten, auf die die NUB-Richtlinien (Neue Untersuchungs- und Behandlungsrichtlinien des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen) nicht zutreffen und für die deshalb zur Zeit keine Finanzierungsgrundlage für eine substititionsgestützte Behandlung besteht.

Bei der Heroinverschreibung muß eine strukturelle Integration von medizinischer und psychosozialer Behandlung und Betreuung erfolgen. Dabei ist eine gemeinsam mit dem Klienten/der Klientin entwickelte individuelle Hilfeplanung unabdingbar.

Schon bei der Planung entsprechender Vorhaben ist das bestehende regionale Hilfesystem einzubeziehen.

In Anbetracht der hohen Kosten, die ein Modellprojekt zur Heroinverschreibung verursacht, ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zu gewährleisten. Die Finanzierung darf keinesfalls zu Lasten bestehender Angebote der Suchthilfe gehen.

Frankfurt, im Juni 1999
 

 
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