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zuletzt aktualisiert: 03.09.2007

"Suchtprävention - Der Impuls": Der jährliche landesweite Wettbewerb seit 2003

In unserer Gesellschaft beginnen junge Menschen immer früher Suchtmittel zu konsumieren. So wird die erste Zigarette im Durchschnitt mit 13,6 Jahren geraucht, der erste Alkoholrausch mit 15,5 Jahren erlebt und Cannabis im Mittel zum ersten Mal mit 16,4 Jahren geraucht. Zudem weisen epidemiologische Daten darauf hin, das insbesondere legale Suchtmittel im Jugendalter weit verbreitet sind. Diese Ergebnisse sind dramatisch und erfordern Konsequenzen im gesellschaftlichen, im politischen und im pädagogischen Bereich.

Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) möchte mit dem hessenweiten Wettbewerb „Suchtprävention – Der Impuls“ diesen Entwicklungen entgegenwirken. Aktuelle Forschungsergebnisse belegen, dass Suchtprävention erfolgreich ist, wenn sie als grundlegenden Ansatz das Risiko- und Schutzfaktorenmodell berücksichtigt sowie zielgruppenspezifisch und interaktiv ausgerichtet ist.

Durch suchtpräventive Maßnahmen werden Kinder und Jugendliche in ihren persönlichen Fähigkeiten gefördert und dazu befähigt, erfolgreich und kreativ mit schwierigen Lebenssituationen umzugehen. Hinzu kommen altersadäquate Informationsvermittlung zu Suchtmitteln und -strukturen. In Hessen gibt es mittlerweile zahlreiche Institutionen, Vereine und Kommunen, die Angebote und innovative Ansätze in der Suchtvorbeugung entwickelt haben.

Wir möchten Sie dazu ermuntern, diese Angebote vorzustellen und somit Ihre Erfahrungen und Konzepte im Rahmen des hessenweiten Wettbewerbs „Suchtprävention – Der Impuls“ bekannt zu machen.

Die Ziele

Ziel des Wettbewerbs ist es, neue suchtpräventive Aktivitäten vorzustellen und in Hessen bekannt zu machen. Darüber hinaus sollen Institutionen Anerkennung finden, die suchtpräventive Maß nahmen und Projekte innovativ und wirksam umsetzen.

Die Bewertungskriterien

Von besonderem Interesse sind Projekte, die

  • ­ das Risiko- und Schutzfaktorenmodell berücksichtigen,
  • ­ frühzeitig und kontinuierlich erfolgen,
  • ­ interaktiv und zielgruppenspezifisch ausgerichtet sind,
  • ­ mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten,
  • ­ systematisch und strukturiert in der Durchführung anwendbar sind.

Prämierung



Der Wettberwerb läuft seit 2003 jährlich von 1. September bis 30. November. Eine Jury, bestehend aus VertreterInnen des Hessischen Sozialministeriums, der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen und der BARMER Hessen, bewertet und prämiert die Wettbewerbsbeiträge unter Berücksichtigung der Wettbewerbskriterien. Der Gewinner des Wettbewerbs erhält ein Preisgeld in Höhe von 2.200 Euro, das der suchtpräventiven Arbeit vor Ort zugute kommen muss. Zudem erhalten alle WettbewerbsteilnehmerInnen eine Urkunde, in der ihrem Engagement für die Suchtprävention gedankt wird.




Wettbewerbsgewinner 2003 bis 2007

Projektdokumentationen

 
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