Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS)

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Hessische Landesstelle
für Suchtfragen e.V. (HLS)

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Drogen- und Suchtberatungsstellen

Hessen verfügt über ein landesweites Netz von Beratungsstellen, die die regionalen Ansprechpartner in allen Suchtfragen sind und kompetente Beratung und Hilfe für alle Suchtgefährdeten, Abhängigkeitserkrankten, deren Angehörige und für das soziale Umfeld bieten. Die Beratungsstellen werden nach ihren jeweiligen Schwerpunkten unterschieden:

1. Beratungsstellen

Im Verlaufe der letzten Jahre hat sich die Struktur der ambulanten Suchthilfeangebote in Hessen gewandelt. Früher gab es eine Aufteilung in Jugend- und Drogenberatungsstellen, in die psychosozialen Beratungsstellen für erwachsene Suchtkranke mit primärer Zielgruppe der Alkoholabhängigen und zusätzlich wenige integrierte Beratungsstellenangebote.

Die derzeitige Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass viele ambulante Suchthilfeeinrichtungen, abhängig von der jeweiligen regionalen Bedarfssituation und Trägerlandschaft, als integrierte Suchthilfezentren bestehen, mit Zuständigkeit für Gefährdete und Abhängige, unabhängig von Suchtform und Alter der Betroffenen.

Es bestehen dahingehend Schwerpunktsetzungen, dass im großstädtischen Bereich aufgrund der Bedarfslage eine Ausdifferenzierung und Spezifizierung der Beratungs- und Hilfeangebote vorhanden ist.

Im mittelstädtischen bis ländlichen Bereich bestehen eher integrative Einrichtungsformen, in denen Menschen mit allen Arten von Suchtproblemen und Abhängigkeitserkrankungen beraten und betreut werden. Die integrierten Einrichtungen arbeiten in der Regel auch als Zentren für Jugendberatung und Suchthilfe und decken damit auch das Beratungsangebot nach § 16 SGB VIII (Jugendberatung) ab. Insgesamt kann festgestellt werden, dass im Laufe der Jahre ein höherer Integrationsgrad von medizinischen und psychosozialen Hilfen erreicht wurde.

Aus dieser Entwicklung folgt, dass inzwischen vielfältig integrierte ambulante Jugend- und Suchthilfezentren mit Zuständigkeit für Jugendberatung und für alle Suchtformen und Menschen jeden Alters bestehen, ebenso weiterhin Jugend- und Drogenberatungsstellen, psychosoziale Beratungsstellen für erwachsene Alkoholgefährdete und -abhängige, sowie Suchtambulanzen mit primärer Zuständigkeit für die ambulante Rehabilitation Abhängigkeitserkrankter.

Zentren für Jugendberatung und Suchthilfe (Suchthilfezentren)

Angebote für gefährdete Jugendliche und junge Erwachsene (Jugendberatung), von Suchtproblemen betroffene Personen jeden Alters, deren Angehörige und das soziale Umfeld.

Jugend- und Drogenberatungsstellen

Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, deren Angehörige und das soziale Umfeld. Weiterhin an Konsument*innen und Abhängige von illegalen Drogen jeden Alters, deren Angehörige und das soziale Umfeld.

Psychosoziale Beratungsstellen

Angebote für erwachsene Gefährdete und Abhängigkeitserkrankte, vorwiegend von Alkohol und Medikamenten, deren Angehörige und das soziale Umfeld.

Suchtambulanzen / Ambulante Rehabilitation

Ambulante Rehabilitation erfolgt gemäß der "Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001. Sie erfolgt als alleinige Behandlung oder als Anschlussbehandlung an eine stationäre Rehabilitation Suchtkranker. Ihre Durchführung basiert auf dem, von den Kostenträgern anerkannten wissenschaftlichen Konzept, mit dem vorrangigen Ziel der Wiederherstellung oder des Erhalts der Erwerbsfähigkeit. Ambulante Rehabilitation wird von den Beratungseinrichtungen oder in speziellen Suchtambulanzen angeboten.

Angebots- und Leistungsprofil der Beratungseinrichtungen

Alle Beratungseinrichtungen sind ambulante Facheinrichtungen, die je nach ihrer Schwerpunktsetzung für Jugendliche und junge Erwachsene, sowie deren Angehörige oder nur für Erwachsene, die von stoffgebundenen Suchtproblematiken (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen) oder nicht stoffgebundene Suchtformen (Ess-Störungen, pathologisches Glücksspiel, problematischer Medienkonsum) betroffen sind und/oder im sozialen Umfeld (Familie, Schule, Ausbildung, Beruf, u.a.m.) Schwierigkeiten haben und Störungen aufweisen, zuständig sind.

Die Beratungseinrichtungen sind personell multidiziplinär besetzt (z.B. Dipl-Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Dipl-Pädagog*innen, Dipl.-Psycholog*innen, Ärzt*innen). Bedarfsorientiert können weitere Fachkräfte hinzukommen. Die Beratungseinrichtungen bieten umfassende Lebenshilfe für psychisch, physisch und sozial gefährdete und beeinträchtigte Menschen, insbesondere für Suchtgefährdete und Abhängigkeitskranke und deren Bezugspersonen.

Die Beratungseinrichtungen erfüllen unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beratung (informationsorientiert/problemlösungsorientiert, Jugendberatung, Einzel-, Gruppen-, Angehörigen-, Familienberatung);
  • Schuldenberatung;
  • Vermittlung in Entgiftung/Rehabilitation und andere Suchthilfeeinrichtungen;
  • ambulante Behandlung;
  • ambulante Rehabilitation;
  • ambulante Nachsorge;
  • psychosoziale Betreuung substituierter Opiatabhängiger;
  • aufsuchende Arbeit (Krankenhaus, Streetwork, u.a.);
  • Kooperation mit anderen Beratungsdiensten, Behörden, Kliniken und Selbsthilfegruppen;
  • Beratung von Multiplikator*innen (z.B. Lehrer*innen, Ausbilder*innen, Personalrät*innen und Führungskräften in Betrieben);
  • Öffentlichkeitsarbeit

Zusätzlich zu diesem, in der Regel kostenfreien, Angebotsspektrum werden in Beratungseinrichtungen zum Beispiel folgende kostenpflichtige Dienstleistungsangebote vorgehalten:

  • Angebote für suchtmittelauffällige Kraftfahrer*innen;
  • ambulante Gruppenangebote zum kontrollierten Trinken (AKT nach Prof. Dr. Körkel);
  • Gruppenprogramm zur Raucherentwöhnung "Rauchfrei in 10 Schritten" (BZgA/IFT);
  • betriebliches Schulungsprogramm zur Prävention und Intervention bei substanzbezogenen Störungen im betrieblichen Alltag.

Die Leistungen der unterschiedlichen Beratungsstellenformen in Hessen orientieren sich an der "Leistungsbeschreibung für Suchtberatungsstellen in Hessen" der HLS vom November 2000.

In allen hessischen Beratungseinrichtungen kommt das EDV-Dokumentationssystem HORIZONT zum Einsatz, mit dem die Einrichtungen ihre Leistungen dokumentieren und auswerten können.

Weiterhin wird durch die anonymisierte hessenweite Auswertung der Daten der Aufbau einer qualifizierten hessischen Suchthilfestatistik möglich.

2. Externe Drogenberatung in hessischen Justizvollzugsanstalten

Seit Ende der 70er Jahre besteht das Angebot der externen Drogenberatung in hessischen Justizvollzugsanstalten. Die externe Drogenberatung erfüllt folgende Aufgaben:

Vermittlung von Plätzen zur stationären Behandlung in einer offenen Einrichtung des Justiz- oder Maßregelvollzugs; Vermittlung in teilstationäre Einrichtungen, ambulante Betreuung und Behandlung, wie auch in Einrichtungen der Selbsthilfe; Unterbringung in Therapeutische Einrichtungen; Beratungs- und Motivationsarbeit, besonders auch bei der Substitutionsbehandlung, Förderung der Therapiebereitschaft; Präventionsarbeit mit drogengefährdeten Gefangenen; Weiterbetreuung Drogenabhängiger während des Hafturlaubs und nach Entlassung.

Materialien zur Suchthilfe

Weitere Materialien

12. Februar 2024 | 4,35 MB | 1237 | Preis: 0,00 €

Hilfe für Kinder von suchtbelasteten...

Suchtprävention, Alkohol, Drogen, Suchthilfe | | herunterladen

HLS-Broschüre Hilfe für Kinder von suchtbelasteten Eltern

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