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zuletzt aktualisiert: 24.01.2005

Integration (Wohn- und Arbeitsprojekte, Ausbildung/Schule)

Der Begriff „Integration“ umfasst die vielfältigen Integrationsangebote für Abhängigkeitserkrankte mit ihren unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen. Zu ihnen gehören auch die Angebote von Selbsthilfeprojekten und Abstinenzgruppen.

Zur Zeit stehen in Hessen folgende Möglichkeiten beispielhaft zur Verfügung:

  • Außen- und innengeleitete Wohngemeinschaften
  • Therapeutische Wohngemeinschaften
  • Nachsorgewohngemeinschaften für Frauen
  • Betreutes Wohnen für obdachlose Frauen
  • Betreutes Einzelwohnen
  • Wohngemeinschaften und Betreutes Einzelwohnen für Substituierte
  • Arbeitsprojekte
  • Stationäre Nachsorge
  • Schuldenberatung
  • Wohngemeinschaften für HIV-erkrankte Drogenabhängige
  • Betreutes Wohnen und Einzelwohnen für jugendliche ehemalige DrogenkonsumentInnen (in Verbindung mit §35a KJHG)
  • Externe Schulabschlüsse vom Hauptschulabschluß bis zum Abitur
  • Ausbildungsbetriebe.

Die Angebotsbandbreite reicht von Einrichtungen ohne Zugangsvoraussetzung (z.B. Selbsthilfeprojekte) bis hin zu Einrichtungen, die für die Aufnahme eine abgeschlossene Rehabilitation voraussetzen. Unabhängig von den jeweiligen konzeptionellen Schwerpunkten werden von allen Einrichtungen die Ziele der Alltagsbewältigung und der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung verfolgt und Hilfen bei akuten Krisen, wie auch eine ständige Förderung und Unterstützung der Abstinenzmotivation gegeben.

Die Zugangsvoraussetzungen der Einrichtungen sind genauso unterschiedlich wie die verschiedenen Angebotsformen und sollten bei Interesse rechtzeitig vorher bei der jeweiligen Einrichtung erfragt werden. Die Betreuung in den Angeboten der professionellen Suchthilfe erfolgt ausschließlich durch fachlich ausgebildetes Personal. Die Qualifikation der MitarbeiterInnen orientiert sich an den Zielsetzungen und Methoden der Einrichtungen. 

 
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