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Cannabiskonsum gestiegen

Epidemiologische Studien und Berichte aus Einrichtungen der Jugendhilfe und Drogenhilfe sowie der schulischen und beruflichen Bildung lassen erkennen, daß der Konsum von Cannabis besonders unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugenommen hat. Für einen Großteil dieses Personenkreises bleibt der Cannabiskonsum eine temporäre Erscheinung, die ohne Folgen wieder beendet oder aber in kontrollierter Weise im Erwachsenenalter fortgeführt wird.

Besonders gefährdeter Personenkreis

Für bestimmte Menschen hingegen kann der intensive Konsum mit sozialen und psychischen Risiken verbunden sein. Zu diesem Personenkreis zählen u.a.:

  • junge Menschen in Pubertät und Adoleszenz
  • Menschen mit bestimmten Dispositionen zu psychischen Erkrankungen
  • Menschen mit "harten Konsummustern" bei Cannabisprodukten (z. B. in Kombination mit synthetischen Drogen).

Hilfeangebote erforderlich

Die HLS fordert, daß für Personen mit problematischem Cannabiskonsum, ihre Eltern sowie ihre Bezugspersonen aus Schule, Ausbildung und Freizeiteinrichtungen ausreichend Hilfeangebote vorgehalten werden. Weiterhin muß die Cannabisforschung im Rahmen einer generell zu verbessernden Suchtforschung in Deutschland intensiviert werden.

Strafrechtliche Maßnahmen nur gegen den Handel

Die HLS bezweifelt, daß mit strafrechtlichen Maßnahmen die Bereitschaft zum Konsum von Cannabis wesentlich beeinflußt werden kann.

  • Strafrechtliche Maßnahmen sind jedoch unverzichtbar, um den Handel mit Cannabis einzudämmen.
  • Um unerwünschten Entwicklungen im Konsumverhalten entgegenzuwirken (z.B. Eindämmung und Sanktionierung des Konsums im öffentlichen Raum), erscheinen ordnungsrechtliche und ordnungspolitische Maßnahmen angemessener und wirksamer.

Die HLS unterstützt den vom Bundesverfassungsgericht in seinem "Cannabisurteil" gewiesenen Weg:

  • Eindämmung und strafrechtliche Verfolgung des Handels mit Cannabisprodukten
  • bei einer gleichzeitigen Entpönalisierung der Konsumenten.

Im Sinne der Rechtsgleichheit muß die Höhe der "geringen Verbrauchermengen" bundeseinheitlich definiert sein.

Frankfurt, im Juni 1999
 

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