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Welche Unterstützung bieten Suchthilfeinrichtungen?

In Hessen leben schätzungsweise 12-14.000 opiatabhängige Menschen; 150.000 Menschen, die einmal im letzten Jahr Cannabis konsumiert haben; 20.000 Menschen, die 20-30 mal im letzten Monat Cannabis konsumiert haben. Außerdem gibt es in diesem Bundesland 103.000 medikamentenabhängige und 118.000 alkoholabhängige Menschen. Hinzu kommen noch Konsumenten von Crack oder Designerdrogen wie Ecstasy.

Ihnen allen bieten die in der HLS zusammengeschlossenen Drogen- und Suchtberatungsstellen ihre Hilfe an - fachlich kompetent, psychologisch geschult, anonym und kostenlos. Die MitarbeiterInnen der Beratungsstellen sind jedoch nicht nur Ansprechpartner für die Betroffenen, sondern auch für deren Angehörigen sowie für Freunde und Bezugspersonen in Schule, Ausbildung und Freizeiteinrichtungen.

Für den Fall, daß "das Kind bereits in den Brunnen gefallen" ist, steht in Hessen ein therapeutisches Hilfesystem zur Verfügung, das sich durch Behandlungsvielfalt und individuelle Therapiegestaltung auszeichnet. So gibt es z.B. Einrichtungen speziell für Frauen mit Kindern oder für Minderjährige.

Für Heroinabhängige, die nicht in der Lage sind ihren Konsum einzustellen, werden sogenannte niedrigschwellige Hilfeangebote vorgehalten. Die Verabreichung von Methadon ist ein weiterer Baustein des hessischen Suchthilfesystems.

Arbeits, Wohn- und Ausbildungsprojekte komplettieren das Angebot der hessischen Suchthilfe.

Neben den Angeboten der professionellen Suchthilfe spielen die Selbsthilfegruppen eine ganz wichtige Rolle. Sie erfüllen Aufgaben der Vor- und Nachsorge und bieten ambulante Hilfe für diejenigen Suchtkranken an, die aus eigener Einsicht und ohne stationäre Behandlung ihre Abhängigkeit überwinden wollen.

Welche Therapie sinnvoll und angebracht ist, klärt eine Drogen- oder Suchtberatungsstelle mit den Betroffenen. Sie übernimmt auch den ganzen "Papierkrieg" mit den Kostenträgern. Nach der Therapie bleibt sie Ansprechpartner für die dann notwendigen Maßnahmen. Drogen- und Suchtberatungsstellen gibt es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Hessen.

Eine komplette Liste aller Angebote (Beratungsstellen, Kliniken, Selbsthilfegruppen etc.) mit über tausend Adressen enthält die aktuelle Broschüre "Suchthilfe in Hessen" der HLS. Die Broschüre kann hier bestellt werden.

Wer bezahlt eine Suchttherapie und welche Vorleistungen sind dazu nötig?

Für eine Entwöhnungsbehandlung (medizinische Rehabilitationsleistung) treten als Leistungsträger in der Regel die Rentenversicherungen ein (s. §2 und §4, 1. der Suchtvereinbarung, s.u.). Anhand eines Vordruckes ist, unter Beifügung eines ärztlichen Gutachtens und eines von der Beratungsstelle für Suchtkranke anzufertigenden Sozialberichtes, ein entsprechender Antrag bei dem jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Da neben den persönlichen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Antragstellung geprüft werden müssen, empfiehlt es sich, durch Vorlage der Versicherungsunterlagen bei einer vorprüfenden Stelle (z. B. bei der zuständigen Krankenkasse) die vorhandenen Versicherungszeiten in den Antragsvordruck eintragen zu lassen. Hierdurch können evtl. Verzögerungen im Antragsverfahren vermieden werden. In besonderen Fällen ist ein "Eilverfahren" möglich.

Ist die Zuständigkeit der Rentenversicherung nicht gegeben, kommt die Krankenkasse in Betracht bzw. kann der Sozialhilfeträger ggf. in Anspruch genommen werden.

Bei Beamten sind die jeweils geltenden beamtenrechtlichen Versorgungsregelungen zu berücksichtigen, (Privatkrankenkassen haben z.T. "Sucht" vertraglich aus ihrer Leistungsgewährung ausgeschlossen.)

Privat Zahlende können sich nach Klärung der sozialen, medizinischen und finanziellen Fragen wegen eines Aufnahmetermins über die Beratungsstelle direkt mit der Klinik in Verbindung setzen.

Wer hilft eine Suchttherapie zu beantragen?

Welche Therapie sinnvoll und angebracht ist, klärt eine Drogen- oder Suchtberatungsstelle mit den Betroffenen. Sie übernimmt auch den ganzen "Papierkrieg" (s.o.) mit den Kostenträgern. Nach der Therapie bleibt sie Ansprechpartner für die dann notwendigen Maßnahmen. Drogen- und Suchtberatungsstellen gibt es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Hessen.

Die Anschriften dieser Beratungsstellen können auf der HLS-Homepage unter ADRESSEN abgerufen werden.

Eine komplette Liste aller Angebote (Beratungsstellen, Kliniken, Selbsthilfegruppen etc.) mit fast tausend Adressen enthält die aktuelle Broschüre "Suchthilfe in Hessen" der HLS. Die Broschüre kann zum Preis von Euro 2,-- (plus Porto) hier bestellt werden.

Rechtsgrundlagen der Behandlung Abhängigkeitskranker

Die Rechtsgrundlage der Behandlung ist die

Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen mit Anlagen

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