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Das Hessische Kultusministerium (HKM) und das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit (HMUEJFG) sehen die primäre Suchtprävention als gemeinsame Aufgabe. Dies kommt in den Grundsätzen des Hessischen Schulgesetzes (1), den Rahmenlehrplänen (2) für die einzelnen Schulformen und der Rahmenkonzeption der hessischen Fachstellen für Suchtprävention (3) zum Ausdruck.

Die Ministerien erklären ihren Willen zur Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit folgender Zielsetzung:

  • Kinder und Jugendliche stärken und ihnen helfen, in ihrem persönlichen und sozialen Entwicklungsprozeß diejenigen psychischen Eigenschaften und Fähigkeiten zu entwickeln, die es ihnen ermöglichen, ein suchtfreies Leben zu führen.
  • Die suchtpräventive Arbeit schließt ein, über die strukturellen Bedingungen und Organisationsmerkmale der beteiligten Institutionen zu reflektieren und zu klären, inwieweit sie dieser Zielsetzung entsprechen.

Im Geschäftsbereich des HKM wurden

  • eine inhaltliche Konzeption entwickelt, die sich an neueren Präventionskonzepten orientiert und fortgeschrieben wird. Diese ist ausführlich in den Veröffentlichungen des HKM (4) dargestellt und begründet worden.
  • ein Beratungssystem geschaffen, das überwiegend präventiv ausgerichtet ist
  • Beratungslehrer/-innen für Suchtprävention und Drogenfragen ausgebildet und an Schulen eingesetzt
  • Verbindungen zu anderen Beratungs- und Therapieeinrichtungen aufgebaut, die im Bedarfsfall weiterführende Hilfen anbieten können.

Im Geschäftsbereich des HMUEJFG wurden

  • Fachstellen für Suchtprävention als eigenständiger Bereich der Suchthilfe in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit den Aufgaben Präventionsberatung, Kooperation und Vernetzung sowie Öffentlichkeitsarbeit geschaffen.
  • eine landesweite Koordinationsstelle für Suchtprävention (KSH) bei der Hessischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren (HLS) mit den Aufgaben insbesondere der Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und der Unterstützung der Arbeit der Fachstellen eingerichtet.
  • ein überregionaler Arbeitskreis der hessischen Präventionsfachkräfte (AHEP) eingerichtet
  • die Zusammenarbeit mit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung (HAGE) unter dem Aspekt der Gesundheitsförderung institutionalisiert.

Eine stärkere Vernetzung der Arbeit der Einrichtungen des HKM und des HMUEJFG und der Unterstützungssysteme (HELP und Staatliche Schulämter) und somit ein effizienterer Einsatz der personellen und materiellen Ressourcen ist ein notwendiger
Schritt im Hinblick auf das Erreichen der oben genannten Zielsetzung.

Eine gemeinsame Fachtagung im April 1997 soll hierzu einen ersten Impuls liefern. Ziel dieser Tagung ist, Prozesse zu initiieren, die dazu dienen können langfristig tragfähige Modelle für die Zusammenarbeit zu entwickeln.

Wiesbaden, im Februar 1997

gez.

Frau Staatsministerin M. Nimsch (HMUEJFG)

Herr Staatsminister H. Holzapfel (HKM)

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1) Hess. Schulgesetz vom 17.06.1992 GVBl I, S. 238 - i.d.F. vom 28.11.1994 - GVBl S. 695, hier insbesondere in den §§ 1 - 3

2) Hessisches Kultusministerium (Herausgeber) Rahmenlehrpläne für die Grundschule, Wiesbaden 1994

3) Rahmenkonzeption , verabschiedet von den Trägern der hessischen Drogenhilfe und dem HMUEJFG, Wiesbaden 1994,
veröffentlicht in der Reihe Suchtprävention konkret Heft 1

4) HKM (Hrsg.) Suchtprävention in der Schule, Unterrichtshilfen für die Grundschule, 2. Aufl., Wiesbaden 1993; u.a.m.


 

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