Sucht im Betrieb - Was Betriebe wissen sollten
Inhalt:
Mit den folgenden Hinweisen sollen Betriebsorgane wie
Personalleitungen, Betriebs- und Personalräte, Betriebsärzte,
betriebliche Sozialdienste und unmittelbare Vorgesetzte eine
Möglichkeit erhalten, sich über wichtige Aspekte von Abhängigkeiten und
des Behandlungsverbundes zu informieren und insbesondere das externe
Hilfsangebot der Beratungsstelle und des Arbeitskreises in ihrem
näheren Bereich kennenzulernen.
Die HLS möchte damit für alle Beteiligten Anregung und Ermutigung
geben, gemeinsam Lösungen zu suchen, damit betriebliche
MitarbeiterInnen sich aus Missbrauch und Abhängigkeit lösen und mit
anderen wieder ein Leben ohne Suchtmittel erreichen.
Suchmittelabhängigkeiten (Wesen und Kennzeichen)
Die Entstehung einer Suchterkrankung bezeichnet ein komplexes
Geschehen von seelischen, körperlichen und sozialen Wechselwirkungen,
wobei die Grenzen zwischen Genuss, Missbrauch und Abhängigkeit fließend
sind.
Zur Sucht kommt es erst dann, wenn die Umstände des
Suchtmittelgebrauchs zusammen mit der Rauschwirkungen einen Drang zur
ständigen Wiederholung der Gesamtsituation erzeugen. Dies ist in der
Regel verbunden mit Dosissteigerung und Kontrollverlust. Am Ende steht
dann oft der totale Zusammenbruch der Persönlichkeit und des sozialen
Beziehungsgeflechts. Ausdruck dieses destruktiven, in zunehmendem Maße
unstabil werdenden Zustandes können folgende Merkmale und Kennzeichnen
des suchtkranken bzw. suchtgefährdeten Mitarbeiters sein, wobei die
Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:
- Wiederholte Alkoholfahne
- Häufiges Zuspätkommen und viele Fehlzeiten
- Überreaktion bei Kritik von außen
- Verstrickung in Widersprüche und Lügen
- Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen
- Realitätsverlust
- Angst- und Unruhezustände
- Ausweich- und Isolationstendenzen
- Suche von Trinkgelegenheiten
- Bagatellisierung des Trinkverhaltens
- Konflikte in der Familie
- Beteuerungen, künftig abstinent zu bleiben.
Ursachen und Hintergründe von Suchtmittelmissbrauch und -abhängigkeiten
Jahrelanger Suchtmittelmissbrauch führt in der Regel zu Abhängigkeit.
Eine Vorhersage, wer abhängig wird, ist nicht möglich. Abhängigkeiten
haben viele Ursachen. Viele Aspekte stellen dabei wesentliche
Voraussetzungen dar. Dies sind im einzelnen
1. Die Verfügbarkeit des Suchtmittels
Die Griffnahe von Suchtmitteln, auch im Betrieb, kann Abhängigkeiten begünstigen.
2. Die Persönlichkeit des Abhängigen
Menschen, die sich in dauerhaften persönlichen oder familiären oder
beruflichen oder sozialen Konflikt- und Problemsituationen erleben,
neigen häufiger zu Suchtmittelmissbrauch als Personen, die sich in ihren
einzelnen Lebensbereichen vernetzt und positiv wahrnehmen.
3. Betriebliche Einflüsse und Bedingungen
Suchtmittel haben in Betrieben oft einen hohen Stellenwert und eine wichtige Bedeutung:
- Sie sind in den sogenannten »Nasszellen« das Kontakt- und Kommunikationsmittel für viele MitarbeiterInnen.
- Sie werden zu vielen Anlässen gebraucht. Betriebliche
Veranstaltungen, Jubiläen, Geburtstage werden selten ohne Alkohol
gefeiert.
- Das Persönlichkeitsbild des Einzelnen wird oftmals auch nach seiner Trinkfestigkeit beurteilt.
- In Belastungs- und Problemsituationen wird Alkohol zur Spannungsregulierung empfohlen.
- Vertragsabschlüsse ohne Alkohol sind kaum vorstellbar.
4. Die erlebte positive Wirkung
Suchtmittel wirken anfangs euphorisierend, lassen Sorgen vergessen,
beseitigen Hemmungen und Ängste, stärken die Arbeitsfähigkeit und
Leistung in der Anfangsphase und fördern scheinbar die allgemeine
Lebensqualität und den sozialen Kontakt, bis eine Umkehrwirkung einsetzt.
Innerbetriebliche Hilfen und Strategien
Suchtgefährdete und -abhängige Mitarbeiter/innen erwarten in der
Regel vom Betrieb Unterstützung und Hilfe zur Überwindung ihrer
Suchtprobleme, auch wenn sie zunächst jede Ansprache auf ihr
Suchtverhalten vermeiden und Hilfsangebote zurückweisen.
Wirksame innerbetriebliche Hilfen können im einzelnen sein:
1. Vorgesetztenschulungen und Informationsveranstaltungen für alle Mitarbeiter
Im Rahmen dieser Veranstaltungen soll eine Sensibilisierung für
Suchterkrankungen erreicht werden. Dies geschieht in Durchführung von
Seminaren für Führungskräfte auf den einzelnen Führungsebenen und soll
zu einem bewussteren Umgang mit Suchtmitteln und Handlungskompetenz
führen.
2. Innerbetrieblicher Suchtkrankenheifer und Selbsthilfegruppe
Die Aufgabe der betrieblichen Suchtkrankenhelfer besteht in der
Führung von Beratungsgesprächen und ggf. in der Vermittlung zu externen
Fachdiensten (Beratungsstelle, Fachklinik etc.) der Suchtkrankenhilfe. Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten erfahren Sie hier.
Selbsthilfegruppen fördern den regelmäßigen Kontakt zwischen den
betroffenen Mitarbeitern/innen und stellen eine gegenseitige
Unterstützung auf dem Weg der Abstinenz im Sinne einer Nachsorge dar.
3. Bildung eines innerbetrieblichen Arbeitskreises »Gesundheit«
Der genannte Arbeitskreis sollte sich aus allen Funktionsträgern mit
Entscheidungskompetenz des jeweiligen Betriebes zusammensetzen. Ziel
ist die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Schaffung von
Gesundheitsfördernden und -erhaltenden Arbeitsbedingungen.
4. Betriebsvereinbarung
Voraussetzung ist eine einheitliche und für alle akzeptable Regelung bei Auffälligkeiten mit Suchtmitteln. Betriebsvereinbarungen
regeln noch in einem abgestuften Zeit- und Vorgehensplan das Verhalten des
Betriebes bei Suchtauffälligkeit im gegenseitigen Einvernehmen aller
betrieblichen Organe (Betriebsleitung, Personal- und Betriebsrat,
Sozialdienst, unmittelbarer Vorgesetzter etc.). Eine Musterbetriebsvereinbarung können Sie hier einsehen.
Außerbetriebliche Hilfen
Erfahrungen zeigen, daß die Zusammenarbeit zwischen Institutionen
der Suchtkrankenhilfe für den jeweiligen Hilfesuchenden wichtig ist. Um
eine flexible und wirksame Behandlung zu gewährleisten, gibt es die
nachfolgend beschriebenen Hilfsmöglichkeiten. Zusammengefasst ergeben
sie ein System, das mit dem Begriff Behandlungsverbund bezeichnet
werden kann.
1. Suchtberatungsstelle
Diese beschäftigt sich mit der Diagnostik von Suchterkrankungen und
hält ein Beratungsangebot über verschiedene Behandlungsmethoden
derselben vor. Neben der Durchführung ambulanter Behandlung von
Suchtgefährdeten und -abhängigen sowie deren Angehörigen vermittelt sie
außerdem auch in Fachkliniken der stationären Suchttherapie. Im
Anschluss an eine therapeutische Behandlung übernimmt sie im Sinne einer
Nachsorge die Unterstützung und Begleitung der Behandelten in deren
Lebensbezügen.
2. Fachkliniken zur Behandlung Suchtkranker
In den Fachkliniken erfolgt die stationäre Entwöhnungsbehandlung von
Suchtkranken. Die Behandlungsdauer liegt zwischen 2 - 6 Monaten. Neben
der Suche nach den die Suchterkrankungen auslösenden Faktoren wird
insbesondere auf eine Lebensbewältigung ohne Suchtmittel hingearbeitet.
Eine Entgiftungsbehandlung dient dem physischen Entzug des Suchtstoffes
und wird in der Regel in Allgemeinkrankenhäusern, psychiatrischen
Kliniken oder in den oben genannten Fachkliniken durchgeführt.
3. Wohnen
Bestimmte Lebensumstände können die Inanspruchnahme eines
professionellen Wohnangebotes erforderlich machen. Neben dem Wohnen in
Übergangseinrichtungen gibt es das Angebot des Betreuten Wohnens in
kleineren Gruppen bzw. als Einzelbetreuung. Eine intensive Betreuung
erfahren gerade langjährig erkrankte Suchtabhängige in sogenannten
sozialtherapeutischen Einrichtungen.
4. Selbsthilfegruppen
Charakteristisches Merkmal dieser Gruppen ist die selbständige und
von der professionellen Suchthilfe abgegrenzte Arbeit in Gruppen.
Betroffene und deren Angehörige versuchen, sich auf dem Weg in ein
zufriedenes und bejahendes Leben durch gegenseitigen
Erfahrungsaustausch und offenen Umgang mit Lebensproblemen zu
unterstützen.
Schwierigkeiten während des Hilfeprozesses Verhalten des abhängigen Mitarbeiters - Reaktion des Betriebes
Das Verhalten des Suchtabhängigen und die Gestaltung seines
Lebensumfeldes kann schlicht als Lebenslüge, Selbstbetrug und Selbst-
und Fremdtäuschung bezeichnet werden.
Charakteristisch hierfür ist der zwanghafte Drang, die Diskrepanzen
zwischen Erwartung und Realität, Wollen und Können, Schein und Sein,
Illusion und Wirklichkeit mittels »Ersatzmitteln« zu überbrücken, um
sich selbst und anderen den Blick auf die Wirklichkeit zu verstellen
und den Prozess des Zusammenbruchs des Ersatzsystems zu verschleiern.
Ausdruck dieses destruktiven »Spiels« sind folgende »Symptome« in
der Interaktion zwischen den betroffenen Suchtkranken und Mitarbeitern
des Betriebes:
- Mangelhaftes Wissen um das Wesen der Suchterkrankung
- Gegenseitige Beschuldigungen und Debatten zwischen Betrieb/Mitarbeiter und dem Betroffenen
- Arbeitsentlastung, Verantwortungsübernahme und Decken des suchtkranken Kollegen durch die Mitarbeiter
- Entwicklung einer regelrechten »Drogenfahndung«
- »Rückfälle« in Form inkonsequenten Verhaltens seitens des Betriebes und des suchtkranken Mitarbeiters
- Fehlentscheidungen bzw. Kurzschlussreaktionen auf beiden Seiten aufgrund unklaren Verhaltens und mangelnder Konsequenz.
»Die im Suchtsystem Mitbetroffenen« - Der/die Vorgesetzte -
MitarbeiterInnen mit Suchtproblemen verändern zwangsläufig die
persönlichen und sozialen Kontakte und Beziehungen an ihrem
unmittelbaren Arbeitsplatz. Ihre Sorgen und Belastungen in den
einzelnen Lebensbereichen können lange Zeit zu verstärktem Verständnis
und erhöhter »Hilfeleistung« von Seiten der Mitbetroffenen führen.
Eine Veränderung wird aber in der Regel erst dann möglich, wenn der
Vorgesetzte oder die Kolleginnen und Kollegen die Abhängigkeit des
Mitarbeiters nicht mehr ertragen können und ihre Hilfemöglichkeiten
versagt haben. Unmittelbare Vorgesetzte brauchen daher die
Unterstützung der einzelnen Betriebsorgane, denn sie stehen häufig
unter einem Leidens- und Handlungsdruck, unter Verhaltensunsicherheiten
und Ängsten.
Es empfiehlt sich u.a. daher:
- den unmittelbaren Vorgesetzten zu sensibilisieren und zu schulen,
sich nicht in das Abhängigkeitssystem des Betroffenen (der Betroffenen)
einbeziehen zu lassen,
- ihm zu ermöglichen, geeignete Hilfen und Hilfsstrategien für sich
selbst und für den oder die Betroffene/n durch innerbetriebliche oder
außerbetriebliche Zusammenarbeit mit Suchtfachstellen kennenzulernen,
- den oder die Vorgesetzte/n bei notwendigen Handlungsschritten zu unterstützen
- betriebliche Strategien deutlich zu machen und diese nach gemeinsamen Absprachen auch durchzuführen,
- Ängste und Überforderungsgefühle bei dem/der Vorgesetzten abzubauen durch Information und Kenntnis von Hilfsmöglichkeiten.
Hilflosigkeit, Überforderungsgefühl und Ängste vor neuen Problemen
helfen weder dem Betrieb noch dem/der unmittelbaren Vorgesetzten, noch
dem Betroffenen. Der Abhängige nutzt das fehlende Wissen häufig aus, um
sein Suchtverhalten zu verschleiern. Gleichzeitig wünscht er sich aber
auch einen starken und fähigen Mitarbeiter und Vorgesetzten, der ihm
aus seiner Abhängigkeit heraushelfen kann.
Betriebliche Zusammenarbeit: Gemeinsam geht's besser!
Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit einzelner Betriebsorgane und
-bereiche. Unterschiedliche Aufgabenstellungen und Interessen einzelner
Abteilungen eines Betriebes bedingen häufig Abteilungs spezifische
Sichtweisen, auch was das Suchtverhalten am Arbeitsplatz betrifft.
Nachfolgende Auflistung soll dies im Einzelnen etwas näher verdeutlichen
Problemmitarbeiter spielt alle Betriebsparteien gegeneinander aus;
Vorgesetzter weiß nicht, wie er reagieren soll; fühlt sich isoliert und allein gelassen;
Abteilungsleiter will mit dieser Sache nichts zu tun haben;
Personalabteilung will durch Kündigung Problemmitarbeiter loswerden;
Personalrat/Betriebsrat stellt sich oft schützend vor dem Mitarbeiter;
Personalarzt sieht Problem aus medizinischer Sicht.
Derartige Sicht- und Reaktionsweisen helfen weder dem Betroffenen noch dem Betrieb.
Ein Abbau der verschiedenen Sichtweisen und Wertungen muss erfolgen
zugunsten einer einheitlichen, klaren und eindeutigen Verhaltens- und
Vorgehensstrategie von Seiten des Betriebes.
Dies kann erreicht werden durch:
- regelmäßige Information zum Thema Suchtverhalten für alle Mitarbeiter;
- Abstimmung der einzelnen Organe, wer im Hilfsprozess wann und wie beteiligt wird;
- und im Zusammenwirken mit dem betriebsinternen und betriebsexternen Behandlungs- und Beratungsverbund.
Gesprächsstufenprogramm
Ansätze konstruktiver Hilfe:
Suchtmittelabhängige MitarbeiterInnen brauchen Hilfe und
Unterstützung durch den Betrieb. Sie brauchen Verständnis, klare,
offene und eindeutige Absprache und Vorgehensweisen. Es empfiehlt sich
daher folgendes Gesprächsstufenprogramm:
1. Erst- oder Informationsgespräch
Es findet zwischen dem/der Vorgesetzten und dem/der Betroffenen
statt, ist vertraulich und hat die Benennung des Problems zum Inhalt.
2. Das Problem-Reflexionsgespräch
Es findet zwischen dem/der Vorgesetzen und dem/der abhängigen
MitarbeiterIn statt, es dient der Situationsabklärung, dem Angebot der
Hilfegewährung und der Ankündigung der Beobachtung weiterer
Auffälligkeiten.
3. Strategie- und Kontrollgespräch
Der/die Vorgesetzte informiert den/die Betroffene/n über die
gesammelten Fakten. Er/sie gibt die Firmenstrategie bekannt bzw.
erneuert Hilfsangebote und trifft entsprechende Absprachen.
4. Zweites und weitere Kontrollgespräche
Der/die Vorgesetzte teilt unter Beachtung der gesetzlichen
Mitarbeiterrechte mit, wer mit ins Gespräch einbezogen wird. Erneut
werden der Ist-Stand anhand der Faktenaufzählung dargelegt getroffene
Absprachen überprüft, Gesprächs- und Strukturziele formuliert und
weiter festgelegt, Hilfsangebote erneuert.
5. Abmahnungsgespräch
Betriebsleitung und Betroffene/r führen eine Absprechenüberprüfung
durch. Gegebenenfalls erfolgt eine Abmahnung an den/die MitarbeiterIn, weiteres Vorgehen wird klar formuliert und ausgesprochen.
6. Vorläufiges Abschlussgespräch
Gegebenenfalls erfolgt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Hilfsangebote mit der Zusage und dem Ziel der Wiedereinstellung bei
erfolgreicher Therapie werden erneuert. Im Rahmen der Hilfsangebote
sollte nochmals auf die Möglichkeit externer Hilfen hingewiesen werden
(Suchtberatungsstelle, Selbsthilfegruppen und stationäre Einrichtungen).
Suchtpräventionsprogramme
Betriebliche Suchtprogramme regeln den Umgang mit Suchtmitteln im
Betrieb und enthalten auch Hilfsangebote, die der Vorbeugung von
Abhängigkeiten dienen. Ein generelles Alkoholverbot sollte gut überlegt
sein.
Wirksame Suchtpräventionsprogramme sollten Überlegungen einbeziehen, inwieweit nicht:
- regelmäßige Informationen über Suchtgefährdung allen Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt werden,
- von den Vorgesetzten und Betriebsleitungen Vorbildfunktionen im Umgang mit Suchtmitteln gelebt werden,
- alkoholische Getränke teurer als nichtalkoholische Getränke verkauft werden,
- bei Betriebsfeiern, Jubiläen, Geburtstagen etc. zunehmend
wohlschmeckende, antialkoholische Getränke kreiert und angeboten
werden,
- das Trinkverhalten im Betriebsalltag überdacht und ggf. verändert wird,
- Situationen innerhalb des Betriebes, die Anlässe zur Einnahme von Suchtmitteln begünstigen, kritisch überprüft werden,
- Personalführungsprogramme sich zunehmend mit einer ganzheitlichen
Sichtweise für ihre Mitarbeiter/Innen im Rahmen einer
Gesundheitsfürsorge beschäftigen,
- die Möglichkeiten externer Hilfen umfassend genutzt werden zum
Wohle der MitarbeiterInnen und damit auch zum Wohle des Betriebes,
- gefährdeten MitarbeiterInnen frühzeitig Unterstützung und Hilfe anzubieten ist
- abstinenten MitarbeiterInnen eine Gleichstellung zu den anderen Mitarbeitern zu ermöglichen ist.
Ziele betrieblicher Präventionsprogramme sind Einschränkung des
Alkohol-, Medikamenten- und Drogenkonsums, und sie sollten Risiken
verringern. Betriebliche Präventionsprogramme ermöglichen Lösungen zur
Veränderung.
Der regionale Arbeitskreis und die Suchtberatungsstelle im Behandlungsverbund
Betriebliche Sucht- und Präventionsprogramme sind sinnvoll, wenn sie
dem Abhängigen und den Mitbetroffenen Lösungen zur Veränderung
ermöglichen.
Ihre Unterstützung und Mithilfe hierzu bieten den Betroffenen, Mitbetroffenen und Betrieben an:
Der regionale Arbeitskreis ...
- Durch regelmäßige Informationsveranstaltungen und Erfahrungsaustausch mit anderen Betrieben,
- durch Seminare, Rollenspiele, Vortrage und Übungen im Umgang mit Suchtabhängigkeiten,
- durch Unterstützung beim Aufbau von betrieblichen Arbeitskreisen zur Überwindung von Suchtproblemen am Arbeitsplatz.
Die örtliche Suchtberatungsstelle ...
- Durch professionelle Beratung, Hilfe und Unterstützung,
- durch Behandlung gefährdeter oder abhängiger MitarbeiterInnen aus den einzelnen Betrieben,
- durch Mitberatung und Behandlung der wichtigen Bezugspersonen und
Angehörigen im Betrieb und außerhalb,
- durch Vermittlung in stationäre Einrichtungen,
- durch Unterstützung bei Präventionmaßnahmen und Nachsorge.
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