Suchthilfeangebote und Therapieinfos
Inhalt
Welche Unterstützung bieten Suchthilfeinrichtungen?
In Hessen leben schätzungsweise 12-14.000 opiatabhängige Menschen;
150.000 Menschen, die einmal im letzten Jahr Cannabis konsumiert haben;
20.000 Menschen, die 20-30 mal im letzten Monat Cannabis konsumiert
haben. Außerdem gibt es in diesem Bundesland 103.000
medikamentenabhängige und 118.000 alkoholabhängige Menschen. Hinzu
kommen noch Konsumenten von Crack oder Designerdrogen wie Ecstasy.
Ihnen allen bieten die in der HLS zusammengeschlossenen Drogen- und Suchtberatungsstellen
ihre Hilfe an - fachlich kompetent, psychologisch geschult, anonym und
kostenlos. Die MitarbeiterInnen der Beratungsstellen sind jedoch nicht
nur Ansprechpartner für die Betroffenen, sondern auch für deren
Angehörigen sowie für Freunde und Bezugspersonen in Schule, Ausbildung
und Freizeiteinrichtungen.
Für den Fall, daß "das Kind bereits in den Brunnen gefallen" ist, steht in Hessen ein therapeutisches Hilfesystem
zur Verfügung, das sich durch Behandlungsvielfalt und individuelle
Therapiegestaltung auszeichnet. So gibt es z.B. Einrichtungen speziell
für Frauen mit Kindern oder für Minderjährige.
Für Heroinabhängige, die nicht in der Lage sind ihren Konsum einzustellen, werden sogenannte niedrigschwellige Hilfeangebote vorgehalten. Die Verabreichung von Methadon ist ein weiterer Baustein des hessischen Suchthilfesystems.
Arbeits, Wohn- und Ausbildungsprojekte komplettieren das Angebot der hessischen Suchthilfe.
Neben den Angeboten der professionellen Suchthilfe spielen die Selbsthilfegruppen
eine ganz wichtige Rolle. Sie erfüllen Aufgaben der Vor- und Nachsorge
und bieten ambulante Hilfe für diejenigen Suchtkranken an, die aus
eigener Einsicht und ohne stationäre Behandlung ihre Abhängigkeit
überwinden wollen.
Welche Therapie sinnvoll und angebracht ist, klärt eine Drogen- oder
Suchtberatungsstelle mit den Betroffenen. Sie übernimmt auch den ganzen
"Papierkrieg" mit den Kostenträgern. Nach der Therapie bleibt sie
Ansprechpartner für die dann notwendigen Maßnahmen. Drogen- und
Suchtberatungsstellen gibt es in jedem Landkreis und in jeder
kreisfreien Stadt in Hessen.
Eine komplette Liste aller Angebote (Beratungsstellen, Kliniken,
Selbsthilfegruppen etc.) mit über tausend Adressen enthält die aktuelle
Broschüre "Suchthilfe in Hessen" der HLS. Die Broschüre kann hier
bestellt werden.
Wer bezahlt eine Suchttherapie und welche Vorleistungen sind dazu nötig?
Für eine Entwöhnungsbehandlung (medizinische
Rehabilitationsleistung) treten als Leistungsträger in der Regel die
Rentenversicherungen ein (s. §2 und §4, 1. der Suchtvereinbarung,
s.u.). Anhand eines Vordruckes ist, unter Beifügung eines ärztlichen
Gutachtens und eines von der Beratungsstelle für Suchtkranke
anzufertigenden Sozialberichtes, ein entsprechender Antrag bei dem
jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Da neben den
persönlichen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der
Antragstellung geprüft werden müssen, empfiehlt es sich, durch Vorlage
der Versicherungsunterlagen bei einer vorprüfenden Stelle (z. B. bei
der zuständigen Krankenkasse) die vorhandenen Versicherungszeiten in
den Antragsvordruck eintragen zu lassen. Hierdurch können evtl.
Verzögerungen im Antragsverfahren vermieden werden. In besonderen
Fällen ist ein "Eilverfahren" möglich.
Ist die Zuständigkeit der Rentenversicherung nicht gegeben, kommt
die Krankenkasse in Betracht bzw. kann der Sozialhilfeträger ggf. in
Anspruch genommen werden.
Bei Beamten sind die jeweils geltenden beamtenrechtlichen
Versorgungsregelungen zu berücksichtigen, (Privatkrankenkassen haben
z.T. "Sucht" vertraglich aus ihrer Leistungsgewährung ausgeschlossen.)
Privat Zahlende können sich nach Klärung der sozialen, medizinischen
und finanziellen Fragen wegen eines Aufnahmetermins über die
Beratungsstelle direkt mit der Klinik in Verbindung setzen.
Wer hilft eine Suchttherapie zu beantragen?
Welche Therapie sinnvoll und angebracht ist, klärt eine Drogen- oder
Suchtberatungsstelle mit den Betroffenen. Sie übernimmt auch den ganzen
"Papierkrieg" (s.o.) mit den Kostenträgern. Nach der Therapie bleibt
sie Ansprechpartner für die dann notwendigen Maßnahmen. Drogen- und
Suchtberatungsstellen gibt es in jedem Landkreis und in jeder
kreisfreien Stadt in Hessen.
Die Anschriften dieser Beratungsstellen können auf der HLS-Homepage unter ADRESSEN abgerufen werden.
Eine komplette Liste aller Angebote (Beratungsstellen, Kliniken,
Selbsthilfegruppen etc.) mit fast tausend Adressen enthält die aktuelle
Broschüre "Suchthilfe in Hessen" der HLS. Die Broschüre kann zum Preis
von Euro 2,-- (plus Porto) hier bestellt werden.
Rechtsgrundlagen der Behandlung Abhängigkeitskranker
Die Rechtsgrundlage der Behandlung ist die
Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen mit Anlagen
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