Gemäß § 23 Absatz 4 Satz 5 und 6 des Konsumcannabisgesetztes (KCanG) müssen Anbauvereinigungen aktiv zum Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen und ihre Mitglieder dazu ermutigen, verantwortungsbewusst mit Cannabis umzugehen. Aus diesem Grund benennt der Vorstand jeder Anbauvereinigung einen Präventionsbeauftragten.
Der*die Präventionsbeauftragte steht den Mitgliedern der jeweiligen Anbauvereinigung als Ansprechpartner*in für Fragen der Suchtprävention zur Verfügung und gewährleistet, dass geeignete Maßnahmen zur Förderung von Jugend- und Gesundheitsschutz sowie zur Suchtprävention innerhalb der Anbauvereinigung umgesetzt werden.
Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen veröffentlicht auf ihrer Webseite in der Rubrik "Veranstaltungen" die Schulungsangebote der Hessischen Suchthilfe (Suchtberatungsstellen bzw. Fachstellen für Suchtprävention), gemäß KCanG. Bitte wenden Sie sich bei Interesse sowie bezüglich Fragen und der Anmeldung mit Ihren vollständigen Kontaktdaten direkt an den jeweiligen Anbieter.
Hinweis für Teilnehmende, die nicht aus Hessen kommen: Wir können nicht garantieren, dass die Schulungen aus Hessen von der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes anerkannt wird. In Hessen wird zwar nach dem Mustercurriculum des BMG geschult, bitten Sie aber, sich vorab in Ihrem Bundesland zu informieren. Bitte schauen Sie auch nach Schulungsmöglichkeiten in Ihrem Bundesland.
Rechtliche Informationen zur Umsetzung des KCanG sowie für Cannabis Anbauvereinigungen in Hessen finden Sie auf der Webseite des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Umsetzung in des KCanG in Hessen:
https://innen.hessen.de/umsetzung-des-cannabisgesetzes-in-hessen
https://innen.hessen.de/presse/hessen-setzt-cannabisgesetz-des-bundes-um
Informationen für Cannabis Anbauvereinigungen:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/cannabisgesetz#:~:text=Im%20Land%20Hessen%20ist%20das,Erlaubnisantrag%20in%20K%C3%BCrze%20online%20einreichen

