Landesprojekt Hessen
2008 wurden in Hessen im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages Fachberatungen für Glücksspielsucht eingerichtet, die spezielle Angebote für Menschen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten und für deren Angehörige bereitstellen.
Gesetzliche Ausgangslage
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01) ausgeführt, dass das staatliche Monopol für Sportwetten nur zulässig ist, wenn die Glücksspielsuchtprävention einen entsprechenden Stellenwert erfährt.
In ihrem Beschluss vom 22. Juni 2006 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder dafür ausgesprochen, das staatliche Lotteriemonopol zu erhalten und auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts den im Jahr 2004 geschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen fortzuentwickeln.
- Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag GlüStV)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2020 bis 30.06.2021
Der Glücksspielstaatsvertrag regelt die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung aller Glücksspiele im Bereich des öffentlichen Glücksspielwesens. - Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2020 bis 30.06.2021
Die im Glücksspielstaatsvertrag formulierten Ziele werden mit diesem Gesetz auf Landesebene umgesetzt. - Hessisches Spielhallengesetz (SpielhG HE)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 25.05.2018 bis 31.12.2022
Informationsmaterialien zur Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes
In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration hat die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) Mindestanforderungen für Sozialkonzepte erarbeitet sowie ein Schulungskonzept entwickelt. Für die Erlaubnisbehörden vor Ort steht eine Checkliste zur Überprüfung der Mindestanforderungen für Sozialkonzepte zur Verfügung.
Die Informationsmaterialien zum Sozialkonzept, zur Checkliste und zu Schulungen für Spielhallenpersonal können hier heruntergeladen werden:
- Checkliste zur Überprüfung der Sozialkonzepte, Version 1.0 (Adressat*innen: Erlaubnisbehörden)
- Mindestanforderungen für Sozialkonzepte, Version 1.0 (Adressat*innen: Erlaubnisinhaber*innen)
- Adressen der Schulungsinstitutionen (Adressat*innen: Erlaubnisinhaber*innen und Erlaubnisbehörden)
- Anmeldeformular zu Schulungen, Version 3.1 (Adressat*innen: Erlaubnisinhaber*innen)
- Schulungsprogramm für Servicepersonal, Version 3.1
- Schulungsprogramm für Spielerschutzbeauftragte, Version 3.1
Materialien zur Glücksspielsucht
Weitere Materialien
02. März 2021 | 0,44 MB | 362
Adressenliste Fachberatungen...
Glücksspiel | herunterladenFachberatungen für Glücksspieler und Glücksspielerinnen in Hessen - Suchen Sie...

16. Dezember 2020 | 2,61 MB | 173
COMBASS Landesauswertung 2019
COMBASS, Suchthilfe, Alkohol, Drogen, Cannabis, Datenerhebungen / Studien, Glücksspiel, Suchtprävention, Tätigkeitsberichte | herunterladen
16. November 2020 | 5,40 MB | 180
Jahresbericht 2019 Landesprojekt...
Glücksspiel, Tätigkeitsberichte, Informationen für die Presse, Datenerhebungen / Studien | herunterladen
13. Oktober 2020 | 0,12 MB | 1854
Adressen der Schulungsinstitutionen
Glücksspiel | herunterladenAdressen der Schulungsinstitutionen - Version 1.0
Weitere Arbeitsbereiche

Suchtprävention
In der deutschen Suchtpolitik spielt die Suchtprävention eine sehr wichtige Rolle. Die hessische Suchthilfe verfügt über ein ausgebautes System lokaler Fachstellen für Suchtprävention, die von der Koordinationsstelle Suchtprävention in der HLS in ihrer Arbeit unterstützt und und vernetzt werden...

Selbsthilfe
Die Selbsthilfe- und Abstinenzgruppen erfüllen Aufgaben der Vor- und Nachsorge und bieten ambulante Hilfe für diejenigen Suchtkranken an, die aus eigener Einsicht und ohne stationäre Behandlung ihre Abhängigkeit überwinden wollen. Für die Betroffenen bietet die Gruppe...

Suchthilfe
In Hessen leben schätzungsweise 18.000-22.000 opiatabhängige Menschen; 150.000 Menschen, die einmal im letzten Jahr Cannabis konsumiert haben; 20.000 Menschen, die 20-30 mal im letzten Monat Cannabis konsumiert haben. Außerdem gibt es in diesem Bundesland 104.000 medikamentenabhängige und...