Landesprojekt Hessen
2008 wurden in Hessen im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages Fachberatungen für Glücksspielsucht eingerichtet, die spezielle Angebote für Menschen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten und für deren Angehörige bereitstellen.
Gesetzliche Ausgangslage
Glücksspiel ist in Deutschland nach den Paragrafen 284 bis 286 des Strafgesetzbuches grundsätzlich verboten.
Durch die Vergabe von Konzessionen an Glücksspielanbietende gewähren die Bundesländer jedoch Ausnahmen von diesem Verbot.
Diese Konzessionen sind an Auflagen gebunden, die der Vorbeugung einer Spielsucht und der Sicherstellung von Hilfen für Betroffene und deren Angehörige dienen.
Um dies zu gewährleisten, beschlossen die Bundesländer den Ersten Glücksspielstaatsvertrag, der 2008 in Kraft trat und zunächst für 4 Jahre gültig war. Nach einigen zwischenzeitlichen Neufassungen tritt der heutige Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) in der vorliegenden Version ab dem 01. Juli 2021 in Kraft.
- Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)
Gesamtausgabe in seiner Gültigkeit ab dem 01. Juli 2021
Der Glücksspielstaatsvertrag regelt die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung aller Glücksspiele im Bereich des öffentlichen Glücksspielwesens. - Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2028
Die im Glücksspielstaatsvertrag formulierten Ziele werden mit diesem Gesetz auf Landesebene umgesetzt. - Hessisches Spielhallengesetz (SpielhG HE)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 25.05.2018 bis 31.12.2022
Informationsmaterialien zur Umsetzung des Hessischen Spielhallengesetzes
In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration hat die Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS) Mindestanforderungen für Sozialkonzepte erarbeitet sowie ein Schulungskonzept entwickelt. Für die Erlaubnisbehörden vor Ort steht eine Checkliste zur Überprüfung der Mindestanforderungen für Sozialkonzepte zur Verfügung.
Die Informationsmaterialien zum Sozialkonzept, zur Checkliste und zu Schulungen für Spielhallenpersonal können hier heruntergeladen werden:
- Checkliste zur Überprüfung der Sozialkonzepte, Version 1.0 (Adressat*innen: Erlaubnisbehörden)
- Mindestanforderungen für Sozialkonzepte, Version 1.0 (Adressat*innen: Erlaubnisinhaber*innen)
- Adressen der Schulungsinstitutionen (Adressat*innen: Erlaubnisinhaber*innen und Erlaubnisbehörden)
- Anmeldeformular zu Schulungen, Version 3.1 (Adressat*innen: Erlaubnisinhaber*innen)
- Schulungsprogramm für Servicepersonal, Version 3.1
- Schulungsprogramm für Spielerschutzbeauftragte, Version 3.1
Materialien zur Glücksspielsucht
Weitere Materialien
01. März 2022 | 0,11 MB | 346
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Glücksspiel | herunterladenAdressen der Schulungsinstitutionen - Version 1.0

24. Januar 2022 | 0,12 MB | 1173
Adressenliste Fachberatungen...
Glücksspiel | herunterladenFachberatungen für Glücksspieler*innen in Hessen - Suchen Sie Informationen über die...

30. Dezember 2021 | 2,73 MB | 412
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COMBASS, Glücksspiel, Suchtprävention, Tätigkeitsberichte, Suchthilfe, Alkohol, Drogen, Cannabis, Tabak, Datenerhebungen / Studien | herunterladenCOMBASS Landesauswertung 2020

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Die Selbsthilfe- und Abstinenzgruppen erfüllen Aufgaben der Vor- und Nachsorge und bieten ambulante Hilfe für diejenigen Suchtkranken an, die aus eigener Einsicht und ohne stationäre Behandlung ihre Abhängigkeit überwinden wollen. Für die Betroffenen bietet die Gruppe...

Suchthilfe
In Hessen leben schätzungsweise 18.000-22.000 opiatabhängige Menschen; 150.000 Menschen, die einmal im letzten Jahr Cannabis konsumiert haben; 20.000 Menschen, die 20-30 mal im letzten Monat Cannabis konsumiert haben. Außerdem gibt es in diesem Bundesland 104.000 medikamentenabhängige und...