Landesprojekt Hessen
2008 wurden in Hessen im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages Fachberatungen für Glücksspielsucht eingerichtet, die spezielle Angebote für Menschen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten und für deren Angehörige bereitstellen.
Gesetzliche Ausgangslage
Glücksspiel ist in Deutschland nach den Paragrafen 284 bis 286 des Strafgesetzbuches grundsätzlich verboten.
Durch die Vergabe von Konzessionen an Glücksspielanbietende gewähren die Bundesländer jedoch Ausnahmen von diesem Verbot.
Diese Konzessionen sind an Auflagen gebunden, die der Vorbeugung einer Spielsucht und der Sicherstellung von Hilfen für Betroffene und deren Angehörige dienen.
Um dies zu gewährleisten, beschlossen die Bundesländer den Ersten Glücksspielstaatsvertrag, der 2008 in Kraft trat und zunächst für 4 Jahre gültig war. Nach einigen zwischenzeitlichen Neufassungen tritt der heutige Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) in der vorliegenden Version ab dem 01. Juli 2021 in Kraft.
- Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021)
Gesamtausgabe in seiner Gültigkeit ab dem 01. Juli 2021
Der Glücksspielstaatsvertrag regelt die Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung aller Glücksspiele im Bereich des öffentlichen Glücksspielwesens. - Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG)
Gültigkeit vom 01.07.2021 bis 31.12.2028
Die im Glücksspielstaatsvertrag formulierten Ziele werden mit diesem Gesetz auf Landesebene umgesetzt. - Hessisches Spielhallengesetz (HSpielhG)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 30.11.2022 bis 31.12.2028
Schulungen für Spielhallenpersonal
Adressen der Schulungsinstitutionen der hessischen Fachberatungen für Glücksspielsucht.
Materialien zur Glücksspielsucht
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