Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS)

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Hessische Landesstelle
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Suchtberatung: Kommunal wertvoll und unverzichtbar!

Am 10. November findet der bundesweite Aktionstag Suchtberatung unter dem Motto „Suchtberatung wirkt“ statt. Die Investition der öffentlichen Hand in die Drogen- und Suchtberatungen lohnt sich nicht nur auf individueller Ebene durch eine verbesserte Lebensqualität bei den Betroffenen, sie lohnt sich gerade auch in finanzieller Hinsicht für die gesamte Gesellschaft. Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. und die hessischen Suchtberatungsstellen plädieren daher für die Dringlichkeit einer stabilen Finanzierung und der Zukunftssicherung von Drogen- und Suchtberatungsstellen.

10.11.2021

Auch das zweite Jahr der Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie wichtig eine funktionierende Drogen- und Suchthilfe ist. Kommunale Drogen- und Suchtberatungsstellen bieten eine unverzichtbare Hilfe vor Ort an. Sie übernehmen vielfältige Aufgaben, die sich auf verschiedenen Ebenen bewegen und die in ihrer Zusammensetzung ein Alleinstellungsmerkmal der Suchtberatung darstellen. Sie beraten, behandeln und begleiten, sie unterstützen und stabilisieren Abhängigkeitskranke und ihre Angehörigen in Krisen sowie in dauerhaft belastenden Lebenssituationen und stärken dadurch eine gesellschaftliche Teilhabe.

Suchtberatung wirkt

Beratungs- und Behandlungsleistungen können unerwünschte Folgen einer Suchterkrankung mildern beziehungsweise komplett verhindern. Je nach Problemlage können die Wirkungen von Suchtberatung vielfältig sein: Stärkung der Eigenmotivation für Behandlung und Abstinenz, bessere Wahrnehmung eigener Rückfallrisiken, Entscheidung für eine geeignete Behandlung, verbesserte Konflikt- und Stressbewältigung, Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigene Erwerbstätigkeit.

Fehlen diese Hilfsleistungen, drohen Verlust des Arbeitsplatzes, Trennung und Scheidung, Kontaktverlust zu Kindern, Überschuldung, Zunahme weiterer Erkrankungen und soziale Isolation. Das heißt, dass das Suchthilfesystem nicht nur in Zeiten von Corona systemrelevant ist, jedoch auch in dieser Zeit durchgängig erreichbar war und Kontakt zu Klient*innen hielt. Viele negative Folgen konnten dadurch abgewendet werden. Erste Zahlen für Hessen zeigen, dass die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im letzten Jahr gleichbleibend hoch war. Die Angehörigenberatung hat sogar leicht zugenommen.

Suchtberatung in Hessen flächendeckend

In Hessen existiert ein flächendeckendes Netz aus über 70 Drogen- und Suchtberatungsstellen. Sie sind Teil eines vielfältigen Netzwerkes der Suchthilfe mit multiprofessionellen Teams und leisten unentbehrliche Arbeit. Zu ihren Versorgungsangeboten zählen Krisenintervention, soziale Beratung und Begleitung, Überlebenshilfe, bei Bedarf eine Vermittlung in weiterführende stationäre, ambulante und andere Hilfen sowie in die Selbsthilfe und Angebote der betrieblichen Suchthilfe. Hessenweit zählen Probleme mit Alkohol und Cannabiskonsum zu den häufigsten Gründen, warum Personen oder deren Angehörige eine Beratung beziehungsweise Betreuung in Anspruch nehmen.

„Ohne die gut funktionierenden Drogen- und Suchtberatungen würden hohe Kosten für andere Versorgungssysteme außerhalb der Suchthilfe und für Arbeitgeber entstehen“, so Susanne Schmitt, Geschäftsführerin der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen. „Jeder eingesetzte Euro, der von der öffentlichen Hand in die Beratungs- und Behandlungsstellen investiert wird, vermeidet gesellschaftliche Kosten in Höhe von 28 Euro. Um auch von dieser positiven Wirkung zu profitieren, brauchen wir eine Stärkung und stabile Finanzierung der Suchthilfe.“

Die HLS hält daher an ihren Forderungen aus 2020 fest:

1. Die finanzielle Entlastung der Kommunen durch das Konjunkturpaket soll zur Stärkung der sozialen Daseinsvorsorge genutzt und die Suchtberatung zur kommunalen Pflichtleistung werden.

2. Für den Bereich der Grundversorgung in den Suchtberatungsstellen braucht es eine angemessene Relation zwischen Fachkräften, Nutzer*innen und der Einwohner*innenzahl einer Stadt/eines Landkreises.

3. Die Finanzierung der Suchtberatung soll überwiegend pauschal erfolgen und muss jährlich dynamisiert werden, damit Tarifbindungen, Lohnsteigerungen und Inflationsraten berücksichtigt werden können.

4. Zusätzliche digitale Beratungsangebote sollten beibehalten und weiter ausgebaut werden und durch eine angemessene finanzielle Förderung unterstützt werden.


Kontakt für Presse-Rückfragen

Susanne Schmitt
Geschäftsführerin
Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V.
Telefon: 069 - 7137 67 77

Die Pressemitteilung als pdf finden Sie hier.