Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS)

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60325 Frankfurt am Main

Telefon: (0 69) 713 767-77
Telefax: (0 69) 713 767-78

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Hessische Landesstelle
für Suchtfragen e.V. (HLS)

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Landesprojekt Hessen

2008 wurden in Hessen im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages Fachberatungen für Glücksspielsucht eingerichtet, die spezielle Angebote für Menschen mit problematischem oder pathologischem Glücksspielverhalten und für deren Angehörige bereitstellen.

Datensammlungen

Umfangreiche Daten und Fakten zum Thema Glücksspiel finden Sie hier auf der HLS-Homepage.

Auf der Homepage der DHS finden Sie weitere Informationen zum Thema Glücksspiel und Glücksspielsucht.

Spielhallen und Geldspielgeräte in Hessen: Recherchieren Sie in unserer Datenbank!

Sie möchten wissen, wie viele Spielhallen es in Ihrem Ort gibt? Oder wie viele Geldspielgeräte es insgesamt in Ihrer Kommune gibt? Oder wie viel Kaufkraft in Ihrer Stadt durch das Spielen an den Automaten entzogen wird?

Informieren Sie sich und recherchieren Sie in unserer Datenbank!

Hinweise zur Datenbank

  • Die hessischen Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind erfasst (170 Kommunen, Stichtag der Daten: 01.01.2020).
  • Der Kasseninhalt ist gleichbedeutend mit den Spieleraufwendungen (Geldverlust)
  • Die Daten werden seit 1998 alle zwei Jahre vom Arbeitskreis gegen Spielsucht e. V. (Unna) erhoben. Stichtag ist jeweils der 1.1. des angegebenen Jahres.
  • Einnahmen aus Geldspielgeräten sind vergnügungssteuerpflichtig. Diese kommunalen Steuern werden nach unterschiedlichen Verfahren und Steuersätzen erhoben: entweder nach Anzahl der Geldspielgeräte oder nach Kasseninhalt. Aus diesen Gründen ist eine Abbildung der Steuereinnahmen derzeit noch nicht möglich.
  • Die Steuersätze sowie die Besteuerungsart können bei der jeweiligen Kommune erfragt werden.

Hintergrundinformationen

Am 1.1.2006 trat die, von der Bundesregierung verabschiedete, Novellierung der Spielverordnung in Kraft. Sie machte der Automatenindustrie eine massive Ausweitung ihres Geschäftszweiges möglich. Z.B. durch

  • die Reduzierung der „Mindestspieldauer“ von 12 auf 5 Sekunden
  • die Erhöhung des maximalen Stundenverlustes von 60,00 € auf 80,00 €
  • die Festschreibung des maximalen Gewinns auf 500,00 € pro Stunde. 1

Darüber hinaus gab es weitere Vorteile bei der Aufstellung von Geldspielgeräten, z.B.

  • die Absenkung der Netto-Quadratmeter-Spielfläche von 15 auf 12 qm pro Geldspielgerät in Spielhallen
  • die Erhöhung der maximalen Anzahl der Geldspielgeräte von 10 auf 12 Geräte pro Spielhallenkonzession.
  • die Erhöhung der maximalen Anzahl der Geldspielgeräte von 2 auf 3 Geldspielgeräte in der Gastronomie-Aufstellung.

Als Folge dieser Gesetzesänderung ist

  • der Umsatz der Geldautomatenindustrie von 2006 bis 2010 bundesweit um 43% 2 gestiegen
  • die Anzahl der aufgestellten Geldspielautomaten haben sich im gleichen Zeitraum 200.000 auf 235.750 um 18% 3 erhöht.

 

1 vgl. J. Trümper/C. Heimann, Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland, Stand: 1.1.2010 2 Hayer, Tobias: Präsentation „Gewerbliches Automatenspiel: Marktentwicklung in Zahlen“ (Meyer, 2010; Vieweg, 2011) 3 Hayer, Tobias: Präsentation „Gewerbliches Automatenspiel: Marktentwicklung in Zahlen“ (Meyer, 2010; Vieweg, 2011)

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