Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS)

Zimmerweg 10
60325 Frankfurt am Main

Telefon: (0 69) 713 767-77
Telefax: (0 69) 713 767-78

URI: www.hls-online.org

Hessische Landesstelle
für Suchtfragen e.V. (HLS)

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Suchthilfe

Die in der HLS zusammengeschlossenen Drogen- und Suchtberatungsstellen bieten ihre Hilfe an - fachlich kompetent, psychologisch geschult, anonym und kostenlos. Sie sind jedoch nicht nur Ansprechpartner für die Betroffenen, sondern auch für deren Angehörigen, Freunde und Umfeld.

Welche Unterstützung bieten Suchthilfeeinrichtungen?

In Hessen existiert ein professionelles und flächendeckendes Netz von Suchthilfeeinrichtungen, die je nach Problemlagen und den spezifischen Bedarfen der Klient*innen Unterstützung bieten.

Drogen- und Suchtberatungsstellen

Die in der HLS zusammengeschlossenen Drogen- und Suchtberatungsstellen bieten von einer Suchterkrankung Betroffenen und Ratsuchenden ihre Hilfe an - fachlich kompetent, psychologisch geschult, anonym und kostenlos. Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen sind jedoch nicht nur Ansprechpartner für die Betroffenen, sondern auch für deren Angehörigen sowie für Freunde und Bezugspersonen in Schule, Ausbildung und Freizeiteinrichtungen.

Therapeutisches Hilfesystem

In Hessen steht ein therapeutisches Hilfesystem zur Verfügung, das sich durch Behandlungsvielfalt und individuelle Therapiegestaltung auszeichnet.

Einrichtungen

So gibt es z.B. Einrichtungen speziell für Frauen mit Kindern oder für Minderjährige. Für Heroinabhängige, die nicht in der Lage sind ihren Konsum einzustellen, werden sogenannte niedrigschwellige Hilfeangebote vorgehalten. Die Substitutionstherapie ist ein weiterer Baustein des hessischen Suchthilfesystems. Arbeits-, Wohn- und Ausbildungsprojekte komplettieren das Angebot der hessischen Suchthilfe.

Selbsthilfegruppen

Neben den Angeboten der professionellen Suchthilfe spielen die Selbsthilfegruppen eine ganz wichtige Rolle. Sie erfüllen Aufgaben der Vor- und Nachsorge und bieten ambulante Hilfe für diejenigen Suchtkranken an, die aus eigener Einsicht und ohne stationäre Behandlung ihre Abhängigkeit überwinden wollen.

Welche Therapie sinnvoll und angebracht ist, klärt eine Drogen- oder Suchtberatungsstelle mit den Betroffenen. Sie übernimmt auch den ganzen "Papierkrieg" mit den Kostenträgern.

Nach der Therapie bleibt sie Ansprechpartner für die dann notwendigen Maßnahmen. Drogen- und Suchtberatungsstellen gibt es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Hessen.

Eine komplette Liste aller Angebote (Beratungsstellen, Kliniken, Selbsthilfegruppen etc.) mit über tausend Adressen enthält die aktuelle Broschüre "Suchthilfe in Hessen" der HLS. Die Broschüre kann bei uns bestellt werden.

Wer bezahlt eine Suchttherapie und welche Vorleistungen sind dazu nötig?

Für eine Entwöhnungsbehandlung (medizinische Rehabilitationsleistung) treten als Leistungsträger in der Regel die Rentenversicherungen ein. Anhand eines Vordruckes ist, unter Beifügung eines ärztlichen Gutachtens und eines von der Beratungsstelle für Suchtkranke anzufertigenden Sozialberichtes, ein entsprechender Antrag bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.

Versicherungsunterlagen

Da neben den persönlichen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Antragstellung geprüft werden müssen, empfiehlt es sich, durch Vorlage der Versicherungsunterlagen bei einer vorprüfenden Stelle (z. B. bei der zuständigen Krankenkasse) die vorhandenen Versicherungszeiten in den Antragsvordruck eintragen zu lassen. Hierdurch können evtl. Verzögerungen im Antragsverfahren vermieden werden.

Eilverfahren

In besonderen Fällen ist ein "Eilverfahren" möglich. Ist die Zuständigkeit der Rentenversicherung nicht gegeben, kommt die Krankenkasse in Betracht bzw. kann der Sozialhilfeträger ggf. in Anspruch genommen werden.

Beamte

Bei Beamten sind die jeweils geltenden beamtenrechtlichen Versorgungsregelungen zu berücksichtigen (Privatkrankenkassen haben z.T. "Sucht" vertraglich aus ihrer Leistungsgewährung ausgeschlossen).

Privatpatienten

Privat Zahlende können sich nach Klärung der sozialen, medizinischen und finanziellen Fragen wegen eines Aufnahmetermins über die Beratungsstelle direkt mit der Klinik in Verbindung setzen.

Wer hilft eine Suchttherapie zu beantragen?

Welche Therapie sinnvoll und angebracht ist, klärt eine Suchtberatungsstelle mit den Betroffenen. Sie übernimmt auch den ganzen "Papierkrieg" (s.o.) mit den Kostenträgern. Nach der Therapie bleibt sie Ansprechpartner für die dann notwendigen Maßnahmen.

Suchtberatungsstellen gibt es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Hessen. Die Anschriften dieser Beratungsstellen können unter "Adressen" auf unserer Internetpräsenz abgerufen werden.

Eine komplette Liste aller Angebote (Beratungsstellen, Kliniken, Selbsthilfegruppen etc.) mit über tausend Adressen enthält - wie bereits erwähnt - die aktuelle Broschüre "Suchthilfe in Hessen" der HLS. Die Broschüre kann bei uns bestellt werden.

Materialien zur Suchthilfe

Weitere Materialien

12. Februar 2024 | 4,35 MB | 1237 | Preis: 0,00 €

Hilfe für Kinder von suchtbelasteten...

Suchtprävention, Alkohol, Drogen, Suchthilfe | | herunterladen

HLS-Broschüre Hilfe für Kinder von suchtbelasteten Eltern

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