Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS)

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Hessische Landesstelle
für Suchtfragen e.V. (HLS)

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Der Impuls

Ziel des Wettbewerbs war es, neue suchtpräventive Aktivitäten vorzustellen und in Hessen bekannt zu machen. Darüber hinaus sollten Institutionen Anerkennung finden, die suchtpräventive Maßnahmen und Projekte innovativ und wirksam umsetzen.

Sozialer-Trainingskurs-Sucht / FreD

Projektbeschreibung

Ausgangssituation: Jugendliche und heranwachsende Konsumenten illegaler Drogen werden durch die Angebote der Sucht- und Drogenhilfe i.d.R. nicht ausreichend erreicht. Dies gilt auch dann, wenn ein riskanter bzw. schädlicher Konsum vorliegt. Untersuchungen zeigen, dass bei jugendlichen Drogenkonsumenten die Kenntnis bestehender Angebote gering ist, professionelle Hilfe eher gemieden wird und Jugendliche von einem Mangel an Vertraulichkeit und Verständnis ausgehen und Zweifel haben, ob sie dort wirklich Unterstützung erfahren. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Gruppe der bereits problematisch konsumierenden Jugendlichen und Heranwachsenden eher „unterversorgt" ist, wobei Fragen des Zugangs bei der Entwicklung sekundärpräventiver Angebote eine wesentliche Rolle spielen.

Projektidee

Vor diesem knapp skizzierten Hintergrund hat die Fachstelle Suchtprävention bereits im Mai 2002 in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe (JGH) des Rheingau-Taunus-Kreises ein Konzept zur „Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten", den "Sozialen-Trainingskurs-Sucht" entwickelt. Das Konzept wurde weiterentwickelt und mündete 2005 im Bundesmodellprojekt FreD. Im Jahr 2006 wurden zu dem inhaltlich integrierten Trainingskurs-Sucht Unterrichtseinheiten und Fortbildungen für pädagogische Mitarbeiter/innen entwickelt. Die Leitidee des Modellprogramms bestand darin, 14- bis 21-Jährigen, aber auch jungen Erwachsenen bis zum 25. Lebensjahr nach einer polizeilichen Erstauffälligkeit - vorrangig in Verbindung mit § 31 a BtMG (Absehen von Verfolgung) auf freiwilliger Basis oder auch im Zusammenhang mit den §§ 45 u. 47 Jugendgerichtsgesetz (JGG) nach Weisung - frühzeitig ein spezifisches suchtpräventives Angebot zu unterbreiten.

Die Ansprache der Zielgruppe erfolgte im Rahmen der polizeilichen Erstvernehmung bzw. bis zur Mitteilung der (abschließenden) Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft. Das Modellprogramm zielte u.a. darauf ab, erstauffälligen Drogengebrauchern fundierte Informationen über die verschiedenen Drogen zu vermitteln, sie zur Reflexion des eigenen Umgangs mit psychoaktiven Substanzen anzuregen sowie zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen zu motivieren. Grundlegendes Ziel war es zudem, die Entwicklung zu einem missbräuchlichen bzw. abhängigen Drogenkonsum sowie eine erneute strafrechtliche Auffälligkeit - verbunden mit ihren negativen Folgen - zu verhindern.

Der strafrechtliche Aspekt

Der Grundgedanke des Modellprojektes ist die Entkriminalisierung jugendlicher Erstkonsumenten und Betroffene früher als bisher dem örtlichen Hilfesystem zuzuführen. Das deutsche Strafrecht sieht vor, bei Vorliegen definierter Voraussetzungen (u.a. Eigenbedarf, geringe Menge und Schuld, kein öffentliches Interesse) (vgl. § 31 BtMG und § 45, 1. JGG) von einer Bestrafung abzusehen. Auch wenn mit § 31a BtMG die folgenlose Einstellung eines Verfahrens möglich ist, so hat der Gesetzgeber auch hier den Grundsatz „Hilfe vor Strafe" formuliert und im JGG sogar den erzieherischen Auftrag unterstrichen. FreD schließt hier eine Lücke.

Ziele

Das Projekt FreD will

  • zur Reflexion des eigenen Umgangs mit psychoaktiven Substanzen und den zugrunde liegenden Situationen anregen,
  • die Konfrontation mit den persönlichen Grenzen sowie den Folgen des eigenen Drogengebrauches ermöglichen,
  • zu einer Einstellungs- und Verhaltensänderung motivieren,
  • fundierte Information über die verschiedenen Drogen, deren Wirkung und Risikopotentiale vermitteln,
  • die Fähigkeit eigenverantwortliche Entscheidungen vor dem Hintergrund der Selbst- und Fremdeinschätzung sowie der persönlichen Risikowahrnehmung zu treffen und zu stärken, - Arbeitsweisen und Hilfen der regionalen Drogenhilfe bekannt machen.

Zielgruppe

Das FreD-Projekt wendet sich an Jugendliche, Heranwachsende sowie junge Erwachsene die mit Drogen experimentieren und/oder illegale Drogen konsumieren und dabei auffällig geworden sind, ohne bereits in ihrem Konsum eine Abhängigkeit entwickelt zu haben. Eine solche Erstauffälligkeit kann im strafrechtlichen, im schulischen oder im familiären Bereich aufgetreten sein. Das Angebot ist als Kurz-Intervention angelegt, es umfasst ein ca. 1-1,5 stündiges In-Take Gespräch und 8 Stunden Kurszeit (zwei Tage mit je 4 Std.). Insgesamt sollten zwischen Erstauffälligkeit und Kursabsolvierung nicht mehr als 7 - 8 Wochen liegen.

  1. Angebotsstruktur: Von der Erstauffälligkeit zum Kurs
  2. Erstauffälligkeit
  3. Brief von der Schule, Jugendeinrichtung oder Polizei und Flyer erhalten bzw. Auflage durch das Gericht
  4. In-Take Gespräch, als Erstgespräch und Forum der Kontaktaufnahme
  5. Entscheidung des Jugendlichen am FreD Kurs teilzunehmen
  6. 8-stündiger Kurs an zwei Tagen

Rückmeldung an die zuständige Institution /Teilnahmebescheinigung

Ausblick

Im Rheingau-Taunus-Kreis wird das bestehende Angebot für erstauffällige Konsumenten beständig weiterentwickelt. Seit September 2006 bietet die Fachstelle Suchtprävention im Rahmen der Umsetzung zur "Rauchfreien Schule“ ein vom Formalablauf her gleichgelagertes Interventionskonzept für jugendliche Raucher an. Inhaltlich orientiert sich das Angebot am "Sozialen-Trainingskurs-Sucht", ist in weiten Teilen identisch, fokussiert aber den Aspekt Nikotin und die Institution Schule stärker. Die Erprobungsphase läuft seit einigen Wochen in Kooperation mit der Nikolaus-August-Otto, Gesamtschule in Bad Schwalbach und der Integrierten Gesamtschule, Obere Aar in Taunusstein-Hahn. Begleitend bietet die Fachstelle für alle mit dem Projekt befassten Mitarbeiter/-Iinnen den "Sozialen-Trainingskurs Sucht" als Fortbildung an.